Verbotsantrag: Verfassungsschutz führte elf V-Leute in der NPD-Spitze

Erstveröffentlicht: 
15.05.2015

Sie waren Führungskräfte im Bundesvorstand und in den Landesverbänden: Vor dem neuen Verbotsantrag gegen die NPD saßen nach Informationen des SPIEGEL insgesamt elf V-Leute des Verfassungsschutzes in Spitzengremien.

 

Der Verfassungsschutz hatte vor dem neuen Verbotsantrag insgesamt elf V-Leute in der Spitze der NPD installiert. Zum Stichtag 1. Dezember 2011 wurden nach Informationen des SPIEGEL drei der rechtsextremen Spitzenfunktionäre vom Bundesamt für Verfassungsschutz geführt, zwei vom Bayerischen Landesamt und zwei weitere vom Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen. Demnach handelte es sich bei den V-Leuten um Führungskräfte aus dem Bundesvorstand und den Landesvorständen der NPD.

 

Das geht aus einem Schreiben der Prozessbevollmächtigten des Bundesrats an das Bundesverfassungsgericht hervor. Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen hatten demnach jeweils eine Quelle in Vorstandsgremien der Partei platziert. Im Vorfeld des Verbotsantrags seien alle elf V-Leute von den Sicherheitsbehörden "abgeschaltet" worden, der letzte im April 2012.

 

Die Namen der ehemaligen Zuträger nannte der Bundesrat dem Bundesverfassungsgericht zunächst nicht - da eine Offenlegung der Identität die Quellen "erheblicher Gefahr" aussetzen würde. Stattdessen bringen die Bevollmächtigten der Länder ein sogenanntes In-camera-Verfahren ins Spiel, bei dem Vertreter des Verfassungsgerichts die ungeschwärzten Geheimunterlagen hinter verschlossenen Türen einsehen könnten.

 

Ob sich die Karlsruher Richter auf dieses Prozedere einlassen, gilt jedoch als fraglich. Der Zweite Senat hatte die Länder im März aufgefordert, bis zum 15. Mai klare Beweise für den Abzug von V-Leuten aus den NPD-Führungszirkeln vorzulegen.

 

Den ersten NPD-Verbotsantrag 2003 hatte das Gericht abgewiesen, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen.

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DER SPIEGEL 21/2015: Spitzel im Vorstand

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