Knast für Neonazi-Hetzredner

Erstveröffentlicht: 
26.01.2015

Jena/Gera/Hildesheim – Der wegen seiner aggressiven Reden bei braunen Aufmärschen bekannte Neonazi Dieter Riefling aus Söhlde (Landkreis Hildesheim) muss eine Haftstrafe wegen Volksverhetzung antreten.

 

Dies berichtet unter anderem die „Hildesheimer Allgemeine Zeitung“ (HAZ). Demnach bestätigte das Thüringische Oberlandesgericht (OLG) in Jena ein Urteil aus zweiter Instanz gegen den einschlägig vorbestraften Neonazi, der wiederholt mit der Justiz in Konflikt geraten ist. Anlass für das neue Urteil ist eine Rede, die Riefling im Juli 2012 auf dem Neonazi-Festival „Rock für Deutschland“ in Gera gehalten hat.

 

Deswegen hatte das Landgericht Gera den Mittvierziger in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung unter Einbeziehung eines weiteren Urteils zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. (bnr.de berichtete) Vor den Besuchern des braunen Events hatte Riefling sich fremdenfeindlich und rassistisch geäußert, unter anderem hatte er auch gegen die TV-Moderatorin Mo Asumang gewettert, die seinerzeit für ihren Dokumentarfilm „Die Arier“ recherchierte.

 

Riefling, ehemaliger Kader der verbotenen FAP, wurde seit den 1990er Jahren mehrfach vor Gericht verurteilt, unter anderem wegen Körperverletzung, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Gefangenenbefreiung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verunglimpfung Verstorbener, Volksverhetzung, Landfriedensbruch und Verstoßes gegen das Vereinsverbot. Im September 2014 hatte das Landgericht Aachen ihn zudem wegen zweier Redebeiträge bei Aufmärschen in Stolberg und Münster wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen zu einer 13-monatigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldbuße von 750 Euro verurteilt. (bnr.de berichtete)

 

Laut HAZ kann Riefling zwar vor dem Bundesverfassungsgericht  noch rechtlich gegen das Urteil des OLG Jena vorgehen. Die Strafe müsse er in Kürze trotzdem antreten, da dieser Schritt keine aufschiebende Wirkung haben soll. Das Urteil vor dem OLG Jena soll schon im Herbst 2014 gesprochen worden sein, wurde jedoch erst jetzt bekannt. Zwischenzeitlich fiel Riefling nicht nur wegen seiner radikalen Redebeiträge, sondern ebenso wegen verschiedener Postings in sozialen Netzwerken auf.

 

Dass der Neonazis der Versammlung der „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) Ende 2014 in Hannover fern bleiben wollte, begründete er angesichts rechtspopulistischer Redner etwa im antisemitischen Duktus in einer „Facebook“-Diskussion damit, dass bei den HoGeSa-Treffen längst „Zionsknechte“ aktiv seien. Zum Terroranschlag gegen die Satirezeitung „Charlie Hebdo“ in Paris befand er, dass „ein paar linksextreme Schreiberlinge […] abgeschossen wurden […] NA UND?“ Ein von „Kameraden“ bei „Facebook“ veröffentlichtes Foto zeigte ihn  unlängst mit anderen Neonazis auf einer Silvesterfeier vor einem Banner des in Deutschland verbotenen Neonazi-Netzwerkes „Blood&Honour“ (B&H). (mik)

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