Wissenschaftliche Definition des Begriffs “Unrechtsstaats”, erstellt vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages

Erstveröffentlicht: 
21.10.2014

Nachfolgender Text musste Gesine Lötzsch wieder von ihrer Homepage löschen. Hier für die Ewigkeit dokumentiert.

 

Eine wissenschaftlich haltbare Definition des Begriffs “Unrechtsstaat” gibt es weder in der Rechtswissenschaft noch in den Sozial- und Geisteswissenschaften. Gleichwohl wird in politischen Diskussionen oft das Gegensatzpaar “Rechtsstaat – Unrechtsstaat” verwendet. Dabei geht es zumeist darum, die politische Ordnung eines Staates, der als Unrechtsstaat gebrandmarkt wird, von einem rechtsstaatlich strukturierten System abzugrenzen und moralisch zu diskreditieren.

Die Entstehung des Rechtsstaatsbegriffs hat sich über einen langen Zeitraum vollzogen. Die Wortverbindung “Rechtsstaat” ist eine Wortschöpfung, die es nur im deutschen Sprachraum gibt. In anderen Sprachen kommt der Begriff so nicht vor. …

Eine allgemeingültige Definition des Begriffs des Rechtsstaates ist trotz der umfangrei­chen wissenschaftlichen Diskussion über diesen Begriff bis heute noch nicht verfüg­bar. …

Angesichts der Schwierigkeiten, den Begriff des Rechtsstaats allgemeingültig zu defi­nieren, verwundet es nicht, dass es auch keine haltbaren Definitionen des Begriffs “Un­rechtsstaat” gibt. In der Regel wird er zur Charakterisierung von Systemen verwendet, die wesentliche Prinzipien des Rechtsstaats nicht verwirklichen. Die Frage, welche Prinzipien in welchem Umfang in einer realen politischen Ordnung konkret verwirklicht sein müssen, um diese als Rechtsstaat bzw. Unrechtsstaat zu bezeichnen, dürfte in Wis­senschaft und Politik je nach Standpunkt höchst unterschiedlich beantwortet werden …

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Was war denn die Begründung? Copyright?

Offiziell: man dürfe nichts vom wissenschaftlichen Dienst veröffentlichen.