Habe bei einer kurzen Recherche die Anfrage einer GRÜNEN Abgeordneten vom 19.Mai 2014 zum Einsatz von Drohneneinsätzen in Berlin seit 2009 gefunden.
Was der Senat so antwortet hier: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-...
Die sogenannte unmanned aircraft system-police (UAS-Pol) wurde 2009 von der Berliner Polizei gekauft.
2 Ausschnitte aus dem Fragenkatalog:
6:
Gab es seit Anschaffung der Drohne Einsätze zur
Überwachung von Versammlungen bzw. Demonstrationen? Wenn ja, auf Grund welcher Rechtsvorschriften?
Wenn nein, hält der Senat einen solchen Einsatz
prinzipiell für zulässig und wie begründet er seine Auffassung?
Zu 6.:Nein, eine Überwachung von Versammlungen
bzw. Demonstrationen fand nicht statt.
Gemäß den “Internen Durchführungsbestimmungen
für Flüge mit einem UAS-Pol durch LKA KT 14“ unter Einbeziehung der Betriebsbestimmung der Deutschen
Flugsicherheit Niederlassung Berlin (DFS NL Berlin) für
die Durchführung von Flügen der Berliner Polizei / LKA
Berlin mit einem UAS-Pol in der Kon trollzone Berlin vom 31. August 2009 dürfen weder Menschenansammlungen überflogen, noch Personen direkt angeflogen werden.
7. Falls Versammlungen bzw. Demonstrationen überwacht werden: wie wird sichergestellt, dass dabei den
Anforderungen des „Gesetzes über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen“ genügt wird?
Zu 7.:Entfällt ;)
...
Nicht erwähnt werden die Drohneneinsätze zur Überprüfung von vermeintlichen Tatorten zur Beweis- und Spurensicherung bspw. nach Brandanschlägen.
Brandgefährliche Dronen
Die Einsätze zur Tatortaufklärung re: Autobrände sind doch in der oben verlinkten Anfrage mit aufgeführt.