(B) Polizei stürmt Wohnung, um von Zwangsräumung bedrohte Frau in die Psychatrie einzuliefern

Stop Zwangsräumungen

Heute morgen, den 14.07.2014, gegen 9.00 Uhr brachen ein halbes Dutzend Polizist_innen die Wohnungstür von Tina S. auf und überwältigten sie. Die Polizist_innen erklärten, daß Tina S. zwangsweise in die Psychatrie verbracht wird. Ein richterlicher Beschluß lag nicht vor, als Grund gab die Polizei Suizidgefahr an. Der Sozialpsychatrische Dienst (SPD) Wedding, der laut Polizei von der Gerichtsvollzieherin eingeschaltet wurde, war in Form einer Amtsärztin anwesend. Diese äußerte sich aber Tina S. gegenüber nicht. Weder versuchte sie die, ob des Überfalls aufgebrachte, Tina S. zu beruhigen, noch erklärte sie die Situation. Die Polizei erlaubte Tina S. weder zu telefonieren noch sich die Zähne zu putzen.

 

Tina S. wurde mit einem Krankenwagen ins St. Hedwig Krankenhaus in Mitte eingeliefert. Im Krankenwagen konnte Tina S. telefonisch Unterstützer_innen erreichen. Diese wurden vom behandelten Arzt zu Tina S. auf die Station gelassen. Sowohl Arzt als auch Oberärztin waren der Meinung, daß keinerlei Suizidgefahr vorliegt. Um 14.00 Uhr entschied dann eine hinzugezogene Richterin endgültig, daß Tina S. die Psychatrie verlassen darf.

 

Laut Richterin wurde ein neues Schloß in die Wohnungstür eingebaut. Den Schlüssel hierzu könne Tina S. beim Polizeiabschnitt 36 in der Pankstraße abholen. Als Tina S. dort mit 2 Unterstützerinnen , verwehrten ihnen aggresiv brüllende Polizeibeamte den Zutritt. Sie wollten nur Tina S. alleine Zutritt gewähren, was diese aber nach den Erfahrungen des Tages ablehnte. Erst nach längeren Diskussionen konnte Tina S. in Begleitung einer weiteren Person den Schlüssel im Gebäude abholen.

 

Tina S. soll am morgigen Dienstag, den 15.07.2014, um 8.00 Uhr aus ihrer Wohnung zwangsgeräumt werden. Dagegen und gegen ihre Verdrängnung nach 40 Jahren im Wedding wehrt sich Tina S. mit Hilfe des „Bündnis Zwangsräumung verhindern“, „Hände weg vom Wedding“, „Basta! Erwerbsloseninitiative Berlin“ und „Runder Tisch gegen Gentrifizierung in Moabit“. Ein erster Räumungsversuch im Juni wurde aufgrund einer Blockade ausgesetzt.

 

Sara Walter vom Bündnis Zwangsräumung verhindern zu dem Vorfall: „Das Tina S. einen Tag vor ihrer angekündigten Zwangsräumung von einem Überfallkommando in die Psychatrie verbracht wurde ist ein Skandal erster Güte. Die Kriminalisierung von Protesten gegen hohe Mieten und Verdrängung ist hinlänglich bekannt. Das jetzt die Pathologisierung von Widerstand hinzukommt, ist eine neue Qualität staatlicher Einschüchterung. Aber weder Tina S. noch ihre Unterstützer_innen lassen sich einschüchtern. Wir rufen jetzt erst recht dazu auf, die Zwangsräumung in der Buttmannstr. 18 in Berlin-Wedding am Dienstag, den 15.07.2014 um 7.30 Uhr zu verhindern“!

 

Zum Hintergrund

 

Tina S. lebt seit fast 40 Jahren in der Buttmannstr. 18. Durch einen Eigentümerwechsel und drei mal wechselnde Hausverwaltungen kam es 2008 zu Mietschulden, die jedoch von ihr beglichen wurden. Ab diesem Zeitpunkt sollte das Jobcenter die Miete direkt überweisen, doch versäumte dies – trotz schriftlicher Zusage. Tina S., die gar nichts von der ausstehenden Miete wissen konnte, erhielt fünf Monate später die Kündigung. Das Gericht sah diese als rechtens an. In den letzten 3 Jahren wurde die Miete immer pünktlich gezahlt. Wegen Krankheit gewährte das Gericht 2013 einen Räumungsaufschub von 12 Monaten, verkürzte diesen aber um 6 Monate.

 

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ZWANGSRÄUMUNG VERHINDERN!

 

Dienstag // 15.07.2014 // 7.30 Uhr

Buttmannstr. 18 // Berlin-Wedding // U-Bhf Pankstraße

 

Die Gerichtsvollzieherin hat sich für 8.00 Uhr angekündigt. Kommt also früher, am besten um 7.30 Uhr. Je früher ihr kommt desto besser!

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- Bündnis Zwangsräumung verhindern
- Hände weg vom Wedding
- Basta! Erwerbsloseninitiative Berlin
- Runder Tisch gegen Gentrifizierung in Moabit

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Jetzt erst recht! Morgen auf in den Wedding!

Auszug aus WIKI / Lobotomie

 

In den 1950er Jahren wurde die Operation unter anderem durchgeführt, um Homosexualität oder eine kommunistische Einstellung zu „kurieren“.[6] Im Jahre 1967 lokalisierten die Harvard-Autoren V. Mark, F. Ervin und W. Sweet in einem Leserbrief im Journal of the American Medical Association, dem offiziellen Organ der amerikanischen Ärztevereinigung, die Ursache der Rassenunruhen von Detroit in einer „fokalen Hirnstörung“, die man nur operativ entfernen müsse, um weitere Unruhen zu verhindern. 1970 erschien Marks und Ervins Buch Violence and the Brain[7] (Gewalt und das Gehirn), in dem die beiden die Psychochirurgie als endgültige Lösung für das Problem der Gewalt vorschlagen, beispielsweise bei unbelehrbaren Gefängnisinsassen. Der Psychiater L. G. West nannte diesen Ansatz 1969 in einem Artikel den „biosozialen Humanismus“. Der kalifornische Psychiater H. Brown empfahl 1979 die Psychochirurgie zur „Rehabilitation“ jugendlicher Straftäter. In der Londoner Times und der Washington Post wurden Browns Vorschläge diskutiert – mit dem Hinweis darauf, dass diese Art der Resozialisierung mit nur 6000 US$ weitaus kostengünstiger sei als eine lebenslange Verwahrung, die um 100.000 US$ an Kosten verursache.

 

Das diese Praxis ein direktes Erbe auch aus der NS Ideologie und Rassentheorie und Paralelen zur finsteren McCarthy-Ära offenlegt, ist eindeutig!

 

Es ist schlimm die geltende Gesetzeslage „akzepteren“ zu müssen, die hier in Folge „angeschnitten“ wird, aber selbst diese scheint in diesem Fall nicht mal eingehalten worden zu sein.

 

Demzufolge sind die Ereignisse um die gewaltsame Erstürmung der Wohnung von Tina S. und die offensichtliche vorbereitete Aktion kein Ergebnis einer tatsächlichen Situation wie sie sich als Bedingung im Gesetzestext widerspiegelt, sondern scheinbar ein gesetzwidriges Konstrukt um mit Hilfe von „der aktiven Schaffung einer Stress- und Zwangssituation“ eine Handhabe zur „Zwangseinweisung“ herbei zu defieren.

 

Wie weit ist diese Situation eigentlich von der Praxis des schwedischen Staates der 50iger Jahre entfernt, politisch andersdenkende (schwedische Kommunisten) in Psychiatrien durch die „Polizei“ einzuweisen und sie dort dann durch Lobotomie „gefügig, konform „ zu machen?

Wie weit ist dieser Vorgang strukturell davon entfernt, das im NS Staat „chronisch Asoziale und Arbeitsunwillige“ zwangs-psychiatrisiert wurden und dann auch den Euthanasie Morden zum Opfer fielen?

 

Auszug aus http://www.patverfue.de/handbuch/zwangspsychiatrie

 

Die al­len Bun­des­län­dern ge­mein­same “Vor­aus­set­zung” für diese Art von Un­ter­brin­gung ist eine an­ge­nom­mene “Selbst- oder Fremd­ge­fähr­dung auf­grund psy­chi­scher Krank­heit”.[3] Dies wird zum Bei­spiel im Bay­ri­schen Un­ter­brin­gungs­ge­setz, Ab­schnitt 1, Art. 1, Ab­satz 1 un­ter der Über­schrift „Vor­aus­set­zun­gen der Un­ter­brin­gung“ wie folgt be­schrie­ben:

„(1) Wer psy­chisch krank oder in­folge Geis­tes­schwä­che oder Sucht psy­chisch ge­stört ist und da­durch in er­heb­li­chem Maß die öf­fent­li­che Si­cher­heit oder Ord­nung ge­fähr­det, kann ge­gen oder ohne sei­nen Wil­len in ei­nem psych­ia­tri­schen Kran­ken­haus oder sonst in ge­eig­ne­ter Weise un­ter­ge­bracht wer­den. Un­ter den Vor­aus­set­zun­gen des Sat­zes 1 ist die Un­ter­brin­gung ins­be­son­dere auch dann zu­läs­sig, wenn je­mand sein Le­ben oder in er­heb­li­chem Maß seine Ge­sund­heit ge­fähr­det.“

Die al­len Bun­des­län­dern ge­mein­same “Vor­aus­set­zung” für diese Art von Un­ter­brin­gung ist eine an­ge­nom­mene “Selbst- oder Fremd­ge­fähr­dung auf­grund psy­chi­scher Krank­heit”.[3] Dies wird zum Bei­spiel im Bay­ri­schen Un­ter­brin­gungs­ge­setz, Ab­schnitt 1, Art. 1, Ab­satz 1 un­ter der Über­schrift „Vor­aus­set­zun­gen der Un­ter­brin­gung“ wie folgt be­schrie­ben:

„(1) Wer psy­chisch krank oder in­folge Geis­tes­schwä­che oder Sucht psy­chisch ge­stört ist und da­durch in er­heb­li­chem Maß die öf­fent­li­che Si­cher­heit oder Ord­nung ge­fähr­det, kann ge­gen oder ohne sei­nen Wil­len in ei­nem psych­ia­tri­schen Kran­ken­haus oder sonst in ge­eig­ne­ter Weise un­ter­ge­bracht wer­den. Un­ter den Vor­aus­set­zun­gen des Sat­zes 1 ist die Un­ter­brin­gung ins­be­son­dere auch dann zu­läs­sig, wenn je­mand sein Le­ben oder in er­heb­li­chem Maß seine Ge­sund­heit ge­fähr­det.“[4]V
Auch der Auftritt der Bullen im Polizeiabschnitt 36 in der Pankstraße lässt scheinbar einen offenen Gesetzesbruch erkennen.
Dieser Vorgang ist bezeichnend und es sollte alles unternommen werden damit solche Vorgänge nicht zur allgemeinen Praxis werden.