Am 23.04.2014 wurde von vom parlamentarischen Abgeordenten Albert Steinhauser eine Anfrage über 55 Fragen zum Polizeieinsatz am 24.01.2014 "Akademikerball" gestellt. Diese wurde von der Innenministerin Johanna Miki-Leitner am 5. Juni beantwortet. Dies hier stellt eine (leicht kommentierte) Zusammenfassung einiger zentrale Punkte dar.
Anscheinend waren an diesem Abend über 600 mehr Beamt_innen im Einsatz als zuvor von der Polizei angegeben, nämlich 2.651 (Frage 1).
Die Gefahreneinschätzung zur Erlassung des Vermummungsverbotes nach §49 SPG lautet wie folgt: „konkreter Hinweise auf schwere Straftaten und Angriffe auf Ballbesucher und
Passanten in allen Bezirken innerhalb des Gürtels durch vermummte Personen. Da diese zu
erwartenden Angriffe nur außerhalb des Platzverbotes stattfinden konnten, musste das Vermummungsverbot auch auf mögliche Zufahrtsrouten innerhalb des bezeichneten Bereiches erstreckt werden“ (Frage 2).
§ 49 SPG schreibt vor, dass solche Verordnungen – die übrigens seit 1993 noch nie angewendet wurden (Frage 3) – „zur Abwehr in außergewöhnlich großem Umfang auftretender allgemeiner Gefahren für Leben, Gesundheit oder Vermögen von Menschen“ verhängt werden können. Die „konkreten Hinweise“ auf diese Gefahr bleibt die Beantwortung durch das Innenministerium schuldig.
Es wurden 549 Identitätsfeststellungen durchgeführt (Frage 15) und 15 Festnahmen sind angeführt. Die vorgeworfenen Strafbestände bei den Festnahmen sind hautpsächlich neben §274 StGB Landfriedensbruch, §269 Widerstand gegen die Staatsgewalt StGB und §35 VStG (Identitätsfeststellung und Verharrung in Straftat) angeführt.
Bemerkenswert ist die Zahl der Anzeigen nach §274 Landfriedensbruch: 517 von insgesamt 691 strafrechtlichen Anzeigen. (Frage 17) Der Großteil davon dürften sich gegen unbekannt richten, was auch Licht auf die massiven Ermittlungen auf den folgenden Demonstrationen wirft (https://linksunten.indymedia.org/de/node/117133).
Es wurde laut Beantwortung 21-mal Pfefferspray eingesetzt, 18-mal Einsatzstöcke und neunmal „Körperkraft“. (Frage 10)
Außerdem gibt das Innenministerium an, dass es im Vorfeld keine Überwachungsmaßnahmen gegeben habe (Frage 18 und 19) und dass von den an Österreich angrenzenden Staaten Informationen „hinsichtlich allfälliger behördlich bekannter Teilnehmer und deren Gefahrenpotential sicherheitsbehördlich angefragt“ wurden (Frage 5). Es gab außerdem Videoüberwachung (Frage 22) und Überwachung des Funkraumes (die keine Mobiltelefone umfassen dürfte) (Frage 26).
Zur Abfrage von Vorratsdaten der Mobilfunknetze äußert sich das Innenministerium aufgrund von „andauernden kriminalpolizeilichen Ermittlungen“ (Frage 31) nicht.
Es wird angegeben, dass neben der eigenen polizeilichen Videoüberwachung auch auf eine Verkehrskamera bei Ring/Parlamentskurve zugegriffen wurde. Auf private Videoüberwachung werde nicht zugegriffen (Frage 32 und 33) – wie dennoch die privaten Videoüberwachungsbilder eines Juweliers in die Verhandlung des Demonstranten Josef kommen, ist hier offen (allerdings stammt die Anfrage auch vom 23. April).
Zur Auskunft über die Dienstnummern der amtshandelnden Beamt_innen, wird angebeben, dass es laut $ 9 Abs. 3 RLV genüge, an den jeweiligen Kommandanten zu verweisen. „Als „Kommandant“ im Sinne des § 9 Abs. 3 RLV ist bei einem Großeinsatz der zugeteilte verantwortliche Kommandant hinsichtlich der ihm zugewiesenen Einheiten im jeweiligen örtlichen Bereich des Einsatzgeschehens zu verstehen.“(Frage 34 – 37). Warum oft nicht einmal dies geschah, sondern eine allgemeine Auskunftsnummer, der Polizeipräsident oder gar 133 genannt wurden, bleibt unbeantwortet.
Es sind 5 strafrechtlich relevante Anzeigen gegen Polizeibeamt_innen und 21 Beschwerden über das Verhalten von Polizeibeamt_innen registriert worden.
Beigefügt sind die parlamentarische Anfrage von Albert Steinhauser und die Beantwortung durch Innenministerin Johanna Miki-Leitner.
Quelle: parlament.gv.at
private Videoüberwachung
Ich könnte mir das so erklären, dass die Polizei tatsächlich nicht auf private Videoüberwachung zugegriffen hat sondern das 10-Minuten-Video vom Juwelier beim Prozess gegen Josef von der Verteidigung als Beweismittel vorgelegt wurde.