[FFM] Einstellung im ersten Strafprozess wegen dem 1. Mai 2013

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Kurzbericht zur heutigen Verhandlung gegen Antifaschist*in ++Nach längerer Zeugenvernehmung Einstellung wegen Gringfügigkeit gegen geringe Auflagen++ Heute endete vor dem Frankfurter Amtsgericht der erste Strafprozess gegen eine*n antifaschistische*n Gleisblockierer*in vom 1. Mai 2013 mit einer Einstellung.

 

Die Anklage lautete „versuchte Körperverletzung“, „Widerstand“ und „Beleidigung“. Vor den gut gefüllten Zuschauer*innenbänken wurde nach der Anklageverlesung ein erster Polizeizeuge vernommen, welcher sich in eklatante Widersprüche zur Anklage verstrickte. So stützte sich der Körperverletzungs-Vowurf im Wesentlichen auf dessen Aussage, vom Angeklagten getreten worden zu sein, der Polizeibeamte musste aber im Zeugenstand eingestehen, dass er nicht gesehen hatte, ob es sich wirklich um das Bein des Angeklagten gehandelt habe, das ihn am Schienbein getroffen habe. Im Endeffekt konnte der Zeuge nicht einmal erklären, wie die brutale Räumungssituation zu Stande gekommen war und welchen Einsatzbefehl er eigentlich gehabt habe. Im Gegenteil wurde deutlich, dass sein Bericht und die daraus folgende Anzeige gegen den_die Antifaschist*in vor allem auf Drängen seines Zugführers zustande kamen. Nach ausgiebiger Vernehmung durch Richter, Staatanwaltschaft und Verteidigung musste letztlich auch die Staatsanwaltschaft erklären, dass sich die Anklage nicht aufrecht erhalten ließ. Daraufhin wurde das Verfahren gemäß §153a StPO zunächst bis zur Zahlung einer Auflage „vorläufig“ eingestellt. Sobald die beschuldigte Person 100 € an die „Bildungsstätte Anne Frank“ überweist, ist das Verfahren beendet.

 

Mittels der Blockaden am 1. Mai wurde nicht zugelassen, dass Nazis sich hier im öffentlichen Raum versammeln konnten, was immer eine Gefahr und Drohung darstellt, gerade für Menschen, welche nicht in das neonazistische Weltbild passen“, heißt es in der schriftlichen Prozesserklärung des angeklagten Antifaschisten, „ein derartiger Aufmarsch dient dabei auch als Inszenierung und wichtiger Attraktivitätsfaktor rechter Lebenswelt, den es derselben immer und immer wieder zu nehmen gilt. Am selben Tag waren tausende Polizist*innen mit Wasserwerfern und Räumpanzern in der Stadt um genau dieser Lebenswelt den Raum zu geben, also dafür zu sorgen, dass sich legitimer Widerstand nicht durchsetzt. […] Zum 1. Mai gehört damit auch die erneute Bestätigung der nicht erst nach dem Auffliegen des NSU entstandenen Erkenntnis, dass Antifaschismus nicht dem Staat überlassen werden kann.“

 

Der nächste Prozess gegen eine*n Aktivist*in im Zusammenhang mit dem 1. Mai ist für den 25.6. um 9:30 Uhr vor dem Amtsgericht Frankfurt angesetzt. Nach der heutigen Erfahrung von viel Solidarität im Gerichtssaal rufen wir dazu auf, auch diese Kundgebung um 9:00 und den folgenden Prozess massenhaft zu besuchen und den Angeklagten zu unterstützen. Antifaschismus ist und bleibt legitim. Niemand bleibt alleine.

Soliplenum Betroffener 1 Mai & Rote Hilfe Frankfurt

 

 

*Anstehende Prozesse gegen Antifaschist*innen in Frankfurt am Main*

Am 1. Mai 2013 räumten Polizisten gewaltsam rund tausend Antifaschist*innen von den Gleisen am Ostbahnhof. Mit mehreren Blockaden war es zuvor gelungen, eine Nazi-Kundgebung zu verhindern. Ein massives Aufgebot der Polizei kesselte die Blockierer*innen auf den Schienen ein und räumte sie unter Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken. Alle Anwesenden wurden abgefilmt, die Personalien festgestellt und einige vorübergehend in Gewahrsam genommen. Viele Menschen wurden bei der Räumung verletzt, eine Person so schwer, dass sie mehrere Tage im Krankenhaus bleiben musste.



*Scheiß Bullen-Prozess am 25. Juni und 2. Juli*

Am 25. Juni und 2. Juli steht einer der Blockierer*innen in Frankfurt vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, einen behelmten und mit Schutzschild bewaffneten Polizisten mit der Faust am Kopf verletzt und als "Scheiß Bullen" beleidigt zu haben. Nicht verhandelt wird die brutale Festnahme und Misshandlung des Angeklagten, der wie viele andere am 1. Mai von der Polizei verletzt wurde.

Wir solidarisieren uns mit den Angeklagten und fordern die Einstellung aller Verfahren gegen Antifaschist*innen! Antifaschismus bleibt legitim!

Kommt zu der Kundgebung vor dem Prozess:

*Mittwoch, den 25. Juni, 9.00 Uhr*, Konrad-Adenauer-Straße, Ecke Seilerstraße (Nähe Konstablerwache).

Prozess um 9.30 Uhr in Saal II E.



Bitte achtet auf Änderungen und Aktualisierungen auf:

http://rhffm.blogsport.eu/

 

Stellungnahme:

 

Zum Prozess (Amtsgericht Frankfurt) am 16.06.2024 gegen antifaschistischen Protests, welcher den Nazi-Aufmarsch in Frankfurt am 1. Mai 2013 verhinderte!

Zum 1. Mai 2013 hatte die NPD zu einer Kundgebung in Frankfurt und anderswo aufgerufen. Ich habe mich an diesem Tag bei den Blockaden beteiligt, die letztlich dazu geführt haben, dass durch Frankfurt an diesem Tag keine Nazis demonstrieren konnten. Das antifaschistische Engagement in Form von zivilem Ungehorsam hat den Nazis und ihren menschenverachtenden Einstellungen hier in Frankfurt an diesem Tag also ganz praktisch den Raum genommen. Mittels der Blockaden wurde nicht zugelassen, dass Nazis sich hier im öffentlichen Raum versammeln konnten, was immer eine Gefahr und Drohung darstellt, gerade für Menschen, welche nicht in das neonazistische Weltbild passen. Ein derartiger Aufmarsch dient dabei auch als Inszenierung und wichtiger Attraktivitätsfaktor rechter Lebenswelt, den es derselben immer und immer wieder zu nehmen gilt.

Am selben Tag waren 6000 Polizist*innen mit Wasserwerfern und Räumpanzern in der Stadt um genau dieser Lebenswelt den Raum zu geben, also dafür zu sorgen, dass sich legitimer Widerstand nicht durchsetzt. Der staatlichen Gewalt passt es eben nicht, wenn Menschen auch gegen deren Willen und außerhalb deren Regeln und Zwänge sich organisieren, sich zusammentun und die Dinge nach ihren Vorstellungen selbst in die Hand nehmen. Das hat die Polizei eindrücklich an diesem Tag bewiesen.

Zum 1. Mai 2013 gehören als Folge dessen nicht nur 4 Antifaschist*innen die ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Dazu gehören ebenso über 50 Verletzte, Pfefferspray und Knüppeleinsätze, das permanente Abfilmen von Demoteilnehmer*innen als auch hunderte von Bußgeldern gegen Schienenblockierer*innen. Letztere werden wohl, falls sie es wagen Widerspruch dagegen einzulegen, vor einem Gericht bis nach Potsdam geladen, was einen Widerspruch aufgrund der langen Anreise, den Kosten und der Schwierigkeit Freund*innen und Unterstützer*innen mitzunehmen, erschwert.

Zum 1. Mai gehört damit auch die erneute Bestätigung der nicht erst nach dem Auffliegen des NSU entstandene Erkenntnis, dass Antifaschismus nicht dem Staat überlassen werden kann. Nicht nur das Erschweren und gewaltvolle Sanktionieren der Blockaden zeigen dies.

Leider gar nicht mehr verwunderlich ist nämlich die Tatsache, dass die Polizei zwar in tausendfacher Ausführung versuchte in Frankfurt vergeblich die Blockaden zu verhindern und zu räumen, dafür aber in Hanau 150 Neonazis von der Polizei zunächst alleine gelassen durch die Stadt marschierten, bis sie dort größtenteils von Anwohner*innen mit Rassismuserfahrungen gestoppt wurden. Die drei Polizisten, welche heute gegen mich aussagen und den Tag dabei waren, mich und andere stundenlang auf den Schienen festzuhalten und letztlich gewaltsam zu räumen, wären meiner Meinung nach in Hanau zur selben Zeit besser aufgehoben gewesen.

All dies bezeichnete der damalige hessische Innenminister und heutiger Minister für Wissenschaft und Kunst Boris Rhein als „gelungene Polizeistrategie“.

Oberbürgermeister Feldmann freute sich dagegen im Hessischen Rundfunk darüber, dass sich die Stadtgesellschaft erfolgreich gegen Nazis gewehrt habe. Er und das Römerbergbündnis, darunter große Teile des DGB sowie Kirchen und andere Verbände, verbrachten allerdings einen gemütlichen Tag auf dem Römerberg, lauschten Sonntagsreden, klatschten und tratschten. So wurde und wird keine Nazi-Veranstaltung verhindert, mit dieser Tatsache haben sich alle dort Beteiligten auseinanderzusetzen, anstelle diejenigen zu vereinnahmen, die in Frankfurt tatsächlich den Nazis keinen Raum gelassen haben und dafür nun mit Geldstrafen und Strafverfahren klar zu kommen haben.

Das klar kommen damit geht für mich einigermaßen gut, dank den Menschen die mich im persönlichen Umfeld unterstützen und den Menschen, die politische Strukturen schaffen, die Repressionen versuchen aufzufangen. Erinnern mag ich deshalb daran, dass kommende Woche, am 25.6. erneut gegen einen Antifaschisten verhandelt wird. Nicht verhandelt wird ebenso wie heute die brutale Festnahme und verletzende Behandlung desselben.

Als letztes mag ich noch sagen, dass mir auf der Polizeiwache nochmal klar wurde, dass ich all das, das nackt ausziehen, das Fingerabdrücke abnehmen lassen, das kurz eingesperrt sein, das auf der Anklagebank sitzen, all das für den Moment aushalten kann, weil ich weiß, da sind Menschen, die hinter mir stehen, für mich da sind und da sein werden. Dieses Gefühl, dass kennen die Gegenseiten nicht. Auf einem Plakat stand mal folgendes: “Ich kenne nicht die Lösung, den richtigen Weg oder die perfekte Strategie und ich glaube nicht, dass es sie gibt. Aber ich weiß, dass es gegenseitige Hilfe, Respekt, Liebe und Solidarität sind, die aus unseren Beziehungen gefährliche, rebellische werden lassen.“

Kein vergeben, kein vergessen.

 



Informationen zu den weiteren Prozessen gegen die Antifaschist*innen des 1. Mais 2013 finden sich unter: http://rhffm.blogsport.eu/

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wegen des 1. Mai 2013... Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod!