Seit dem 3. Mai protestierte die Gruppe 'Asylum Rights Evolution' in Berlin mit Hunger- und sogar Durststreiks gegen ihre drohende Abschiebung. Die Gruppe, zu der auch elf in Sachsen-Anhalt untergebrachte Flüchtlinge gehören, hielt dabei zunächst ihre Mahnwache auf dem Alexanderplatz ab, zog danach zum Breitscheidplatz und dann direkt vor die Gedächtniskirche um, wo sie erfolglos versuchten Kirchenasyl zu bekommen. Letzte Woche Dienstag wurde die Protestaktion dann mit unverhältnismäßigem Polizeieinsatz geräumt.
150 Polizist_innen waren daran beteiligt die elf Männer zurück nach Sachsen-Anhalt zu bringen. Der Vorwurf: Verstoß gegen die Residenzpflicht. Diese Regelung gilt in Deutschland für Asylbewerber_innen während des gesamten Asylverfahrens, welches sich durchaus über 15 oder sogar 20 Jahre hinziehen kann. So wird die Bewegungsfreiheit von Menschen über Jahre hinweg massiv eingeschränkt, da das Aufenthaltsrecht durch die Residenzpflicht zumeist auf ein Bundesland, teilweise aber auch auf Landkreise oder andere geregelte Bereiche beschränkt ist. Ein Besuch bei der Familie, ein Schulsportwettkampf, oder auch nur der Gang in den nächstgelegenen Supermarkt in einem anderen Bundesland, ohne Erlaubnis durch die Ausländerbehörde¹ wird mit Bußgeldzahlungen oder sogar Gefängnis bestraft². Die oftmals vorgebrachte Begründung, Flüchtlinge müssten für die Bearbeitung der Asylanträge erreichbar bleiben, wird im aktuellen Fall zum wiederholten Mal und überdeutlich ad absurdum geführt. Es bleibt die Vermutung, dass die Regelung vielmehr dazu genutzt wird, um rassistische Kontrollen zu legitimieren oder unerwünschten Protest zu unterdrücken.
Einer der so in Berlin festgenommenen Flüchtlinge sitzt nun in Abschiebehaft. Abschiebehaft, das bedeutet in Sachsen-Anhalt in der JVA Volkstedt, also einem 'normalen' Gefängnis, einzusitzen und jeden Tag damit rechnen zu müssen, in das "Heimatland" oder ein sog. "sicheres Drittland" (wie z. B. Spanien oder Italien) gebracht zu werden. Menschen für die die drohende Abschiebung sowieso schon eine hochgradige Belastung ist, werden so zusätzlich noch kriminalisiert. Die Haft kann bis zu 6 Monate dauern; Ungewissheit und Perspektivlosigkeit prägen den Alltag. Neben der Tatsache, dass jede Abschiebung unmenschlich und gewaltvoll ist kommt bei diesem Fall hinzu, dass es die Abschiebung eines politischen Aktivisten direkt aus seinem Protest bedeutet.
Morgen, am Mittwoch, den 28. Mai 2014, soll er nun abgeschoben werden.
Der Flug geht um 12:50h von Berlin-Tegel nach Madrid-Barajas, Flugnummer AB 8082 (Air Berlin).
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Neuste Infos findet ihr auch hier: http://asylumrightsevolution.wordpress.com/