[B] 2. Verhandlungstag und Urteilsverkünding Rosemarie F. Gedenkdemo

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Da heute der zweite(richtige) Verhandlungstag und die Urteilsverkündung war, hier nun unsere kleine Zusammenfassung unserer Eindrücke und des Prozessablaufs zur Rosemarie F. Gedenkdemonstration vom 14.04.2013. Gefreut hat uns wieder das rege Interesse der Menschen mit diesmal zwar weniger als zum ersten Verhandlungstag, doch mit ca. 15 Menschen doch immer noch netten Atmosphere.

 

Etwas "schade" war dass die Vertreter_innen der Presse, die am ersten Verhandlungstag anwesend waren, dieses Mal komplett fern blieben, war doch der zweite Tag, mit der Urteilsverkündung und dem sehr guten Plädoyer der Anwältin unseres Geschwisterchens, wesentlich interessanter.

 

Nachdem wir am ersten Verhandlungstag( https://linksunten.indymedia.org/en/node/110978 ) die Aussagen von vier Beamten hörten die entweder so gar nichts wirklich gesehen hatten oder aber, völlig selbstlos, sich "vor dem Mob schützend"(Herr G) über unser Geschwisterchen geworfen hatten, hörten wir heute dann den zweiten Hauptzeugen Herrn G².

 

Dieser war, im Gegensatz zu den wilden, unglaubwürdigen Aussagen des Herrn G, vorsichtiger mit seinen Schilderungen des "Tatherganges" und sehr darauf bedacht seine Glaubwürdigkeit vor dem Richter nicht zu verspielen.

Dies war auch der Grund weshalb er sich, gegensätzlich zu seiner ersten zeugenschaftlichen Aussage, nicht mehr an die Situation zwischen unserem Geschwisterchen und Herrn G erinnern konnte und auch nicht wie es zu den Verletzungen und der Bewusstlosigkeit unseres Geschwisterchens kommen konnte, wie auch kein anderer der Beamten die als Zeugen fungierten.

 

Neben seiner Aussage, die als Grundlage der Rechtfertigung für die gesamte Eskalation der Polizeieinheiten bei der Gedenkdemonstration dient, war bei Herrn G² deutlich spürbar das er eine abgrundtiefe Abneigung, um nicht zu sagen Hass, gegen unser Geschwisterchen hegt, das ja seiner Aussage nach "schon öfter friedliche Demonstrationen gekippt hat[zu unfriedlichen]" und das die Aktionen unseres Geschwisterchens auch dieses Mal auf ihn wieder "geplant" wirkten.

Diese Aussage zeigt nicht nur das Herr G² absolut Null Verständnis von einer hierarchiefreien Bewegung und Idee hat und hier eine Rädelsführerschaft vermutet, sondern auch dass Aktionsformen, die zwar "polizeiliche Maßnahmen" stören und teils verhindern aber nicht "strafbar" sind, bei den Beamten sehr unbeliebt sind, bieten diese Aktionen doch anderen Menschen mit anderen Aktionsformen eine gewisse Art Schutz vor Repression.

 

Dort hinein schlägt dann auch das Schlussplädoyer des Staatsanwaltes Herr A(der den Prozess gegen Adel führte http://freeadel.blogsport.de/ ), dessen Inhalt im Prinzip war dass so einem Verhalten einhalt geboten werden muss.

 

Eine ähnliche, wenn auch freundlichere Formulierung, fand dann auch der Richter, der es zwar erwiesen sah, dass Herr G mit seiner Aussage über die Gewalteskalation unseres Geschwisterchens aus der Demo heraus und seinen "heldenhaften" Einsatz zum Schutz des Geschwisterchens vor den Demonstrationsteilnehmer_innen, mehr als unglaubwürdig war, der aber durchaus deutlich machte das er den Aussagen des Herrn G² genug Glaubwürdigkeit schenkt das es zu einer zumindest teilweisen Verurteilung genügt, trotz der dürftigen "Beweislage".

 

Dies spiegelte sich dann auch im Urteil wieder.

Zwar gab es Freisprüche für die Vorwürfe der Körperverletzung und der versuchten gefährlichen Körperverletzung, jedoch wurde unser Geschwisterchen für die Anklagepunkte des Widerstands und der Beleidigung für schuldig befunden und mit 15 Tagessätzen a 8€ verurteilt.

 

Für uns heißt das zusammenfassend wieder einmal, das jeglicher Protest und auch Protestform, sei es auch noch so "friedlich", auf jede erdenkliche Art und Weise kriminalisiert werden kann.

Da dies für uns nichts neues ist, werden wir auch weiterhin fortfahren unsere verschiedenen Aktionsformen so oft wie möglich auszuführen und damit andere Menschen vor etwaiiger stärkerer Repression zu versuchen zu schützen.

Wir hoffen weiterhin auf vielfältigen Widerstand in jeder Form und Größe und halten uns an das Zitat:

"Die Militanz ist die Speerspitze der Bewegung."

 

 

 

Wir danken allen Supporter_innen für ihr zahlreiches Erscheinen und Interesse und hoffen in Zukunft auf möglichst wenig Repression von Seiten der Cops gegenüber allen widerständigen Menschen, wir erklären uns natürlich außerdem solidarisch mit allen Menschen die von Repression betroffen sind, sei es im Knast oder außerhalb.

 

 

diskordisches Chaoskommando - Sektion Ost

discordian BlackCross - DBC

Populäre Diskordische Folksvront - PDF

Plenum des Zentralkomitees einiger Diskordier - ZED

 

 

Hail Eris! 50 Tonnen Flachs!

 

 

Link mit weiteren Hintergrundinfos:

https://linksunten.indymedia.org/en/node/109368

Opening Statement zum Prozessbegin:

https://linksunten.indymedia.org/en/node/110978

 

 

Post Scriptum:

Eine Abschrift des Urteils werden wir veröffentlichen sobald es uns vorliegt, für alle Interessierten.

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Verehrtes Gericht, Herr Staatsanwalt,

 

wir haben hier nunmehr an drei Verhandlungstagen die Vorwürfe gegen meinen Mandanten verhandelt.

Die Verhandlung fand unter regem Interesse der Öffentlichkeit und flankiert von einem immensen Sicherheitsaufgebot statt.

Um zu verstehen, weshalb ein doch sehr niederschwelliger Vorwurf derartige Reaktionen auslösen kann,

kommt man meines Erachtens nach nicht drum herum die Hintergründe des Falls kurz näher zu beleuchten.

 

Den Rahmen für die hier angeklagten Taten bildete eine Demonstration am 24.04.2013 durch Kreuzberg.

Diese Demonstration richtete sich gegen die in vielen deutschen Großstädten allen voran Berlin etablierte Praxis,

alteingesessene Mieter aus ihren Wohnungen zu vertreiben, um diese möglichst gewinnbringend einem zahlungskräftigeren Klientel übereignen zu können.

Dies hat mein Mandant in seinem opening statement näher ausgeführt.

Den konkreten Anlass für diese Demonstration bildete die Tatsache, dass einige Tage zuvor in Kreuzberg eine Zwangsräumung,

gegen die viele Personen engagiert und friedlich demonstriert hatten, durch den Eigentümer unter Zuhilfenahme der Berliner Polizei gewaltsam durchgesetzt worden war.

In der Folge ist die Mieterin, die Rentnerin Rosemarie F. am nächsten Tag in einer Wärmestube für Obdachlose verstorben.

 

Diese Geschehnisse führten zu öffentlicher Trauer und Empörung, die nun am 24.04.2013 in Form einer Demonstration auf die Straße getragen wurde.

Unter den Demonstranten befand sich auch mein Mandant.

 

Was hat nun aber die Beweisaufnahme hinsichtlich des Verhaltens meines Mandanten auf dieser Demonstration ergeben.

Meiner Ansicht nach hat die vor allem eines ergeben: Mein Mandant nervt Polizeibeamte.

Er wählte auf dieser wie auch schon auf vorhergehenden Demonstrationen kreative Formen, seine durch Art. 5 und 8 GG garantierten Rechte wahrzunehmen,

indem er mit einem Regenschirm Polizeikameras blockierte und Schlangenlinien durch Polizeiketten lief.

Dies ärgerte ohne Zweifel am Tattag, wie auch schon bei früheren Demonstrationen die eingesetzten Beamten, wie uns hier mehrfach bestätigt wurde.

Eine Straftat stellt dieses Verhalten jedoch nicht dar. Dies wussten auch die eingesetzten Beamten, weshalb auf dieses Verhalten hin auch kein Zugriff erfolgte.

 

Auch den Grund dafür, dass der heutige, ebenso wie der erste Verhandlungstag von einem dem Tatvorwurf nicht im geringsten angemessenen Aufgebot an Sicherheitskräften begleitet wird, stellt das geschilderte Verhalten meines Mandanten jedoch nicht dar.

Dies ist vielmehr auf das breite Interesse in der Öffentlichkeit an den Geschehnissen zurückzuführen, die zu dieser Verhandlung geführt haben.

Dieses Interesse ist jedoch erneut nicht durch die bemerkenswerten athletischen Meisterleistungen meines Mandanten begründet,

welcher hier nicht nur mit einem riesigen Regenschirm bewaffnet, mit beiden Händen auf einen Polizeibeamten eingeschlagen haben und

im Rückwärtsgehen einen Fußballertritt mit Ausholen in Richtung eines Polizeibeamten ausgeführt haben soll.

Dieses Interesse ist darauf zurückzuführen, dass ein Polizeibeamter in eine bis zu diesem Zeitpunkt friedliche Demonstration gestürmt ist, wobei er,

wie er hier selbst einräumte, mehrfach Gewalt gegen Demonstrationsteilnehmer anwendete und dann innerhalb dieser Demonstration mit meinem Mandanten zu Boden ging.

In der Folge wies mein Mandant verschiedene gut sichtbare Verletzungen im Kopfbereich auf und musste im bewusstlosen Zustand aus der Demonstration getragen werden.

 

Was letztendlich zu diesen Verletzungen meines Mandanten geführt hat, diesbezüglich gab es unterschiedliche Aussagen:

Dass die Schilderung des Beamten Go., wie dieser sich heldenhaft auf meinen Mandanten warf, um von diesem die Schläge und Tritte eines wütenden Mobs,

der ohne erkennbaren Grund auf meinen Mandanten losging ohne jegliche Maßnahmen der Eigensicherung abzuwehren,

sich bereits nach allgemeiner Lebenserfahrung als äußerst unglaubwürdig darstellen, bedarf aus meiner Sicht keiner weiteren Erläuterung.

 

Alle weiteren Beamten, die wir hier gehört haben, standen zu weit weg oder haben das Geschehen angeblich nicht beobachtet.

Die dem Geschehen am nächsten stehenden Beamten sind aus unerklärlichen Gründen nicht aufzufinden.

Sämtliche vor Ort eingesetzte Polizeikameras waren zum Zeitgriff des Zugriffs ausgeschaltet.

 

Es bleibt also höchst unklar, was tatsächlich zu den Verletzungen meines Mandanten geführt hat.

Klar ist jedoch, dass diese Verletzungen bereits am Tattag auf ein reges Medieninteresse gestoßen sind und das der Zugriff einer Rechtfertigung bedurfte.

Diese bot nunmehr das in der Anklage geschilderte angebliche Vorgeschehen, welches hier durch die Beamten Go und Gra geschildert wurde.

Demnach soll sich mein Mandant, der sich zwar auf Demonstrationen zuvor stets auffällig, jedoch niemals gewalttätig gezeigt hat,

ohne erkennbaren Grund einer zweifachen Körperverletzung gegen Beamte der Berliner Polizei gemacht haben.

Konkret soll es sich dabei um den bereits erwähnten Fußballtritt mit ausholen im Rückwärtsgehen und Schläge mit beiden Fäusten unter Verschwindenlassen eines riesigen Regenschirms gehandelt haben.

Dies soll, natürlich unter Einhaltung der ordnungsgemäßen Befehlskette in einem nach Angaben des Zeugen Go mehrere Minuten andauernden zweiaktigen Geschehen den Zugriff durch den Beamten Go gerechtfertigt haben.

Diese Version lässt nicht nur in Hinsicht auf die die anatomisch so gut wie unmöglich erscheinenden Körperverletzungshandlungen meines Mandanten Zweifel aufkommen, sondern erscheint auch angesichts der sich hier ansonsten offenbarten mangelnden Wahrheitsliebe des Zeugen Go absurd.

Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch, dass entgegen der sonst üblichen Praxis keiner der sonstigen Polizeibeamten diese Version stützt.

 

Was also war der tatsächlicher Auslöser für den unvorbereiteten Zugriff des Beamten Go?

Meiner Überzeugung nach spricht viel dafür, dass die Beamten Gra und Go durch eine in der Anklage nicht erwähntes (da wahrscheinlich nicht strafbares) Verhalten meines Mandanten derart gereizt wurde, dass der Zeuge Go die Kontrolle verlor und ramboartig eigenmächtig in die Menge stürmte und in Rage auf meinen Mandanten einschlug und zwar auch dann noch, als dieser bewusstlos am Boden lag.

Mit letzter Gewissheit beweisen kann ich dies jedoch leider nicht.

Dies muss ich jedoch auch nicht, da es letztlich im vorliegenden Verfahren Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, zweifelsfrei zu beweisen, dass mein Mandant die hier angeklagten Taten tatsächliche begangen hat.

Dies ist angesichts massiver Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen der einzigen beiden Belastungszeugen hier meiner Ansicht nach jedoch nicht gelungen.

 

Mein Mandant ist daher freizusprechen und die Kosten des Verfahrens sind der Staatskasse aufzuerlegen.

Also das Zitat (Speerspitze) finde ich schon problematisch. Zuerst ist es meiner Einschätzung nach irgendwo auf linksunten aufgetaucht und wurde manchmal übernommen. Problematisch finde ich zum einen die Formulierung "Speerspitze", die ja eindeutig aus einem militärischen (wenn auch veraltetem) Duktus kommt und damit im grunde nicht in dem Zusammenhang mit Militanz gestellt werden kann/sollte.

 

Ein größeres Problem empfinde ich aber dabei, Militanz als eine Art "Avandgardistische Strömung" darzustellen. Militanz soll natürlich nicht bloß Begleitfaktor von legalen Bewegungen sein, aber sie als "die Führung" hinzustellen ist auch falsch. Militanz hat nichts mit der Stärke des Bruchs zu tun, den man mit dieser Gesellschaft macht.

Außerdem sind die Begriffe ja gar nicht eindeutig geklärt. Ist denn Millitanz "nur" das Strafrechtlich relevante Handeln, oder ist es eine Art Lebens und Denkstil der sich nicht in "Kriminalität" äußert. Das Verständniss und der tatsächliche sowie interpretierte Inhalt von Militanz sind zu schwammig um sie auf ein unklares Zitat zu stülpen.

 

Aber welche oder wer dazu Lust hat sowas für sich selbst klarzumachen, der die kann ja die Militanzdebatte mal ansatzweise lesen oder versuchen die Texte zusammenzukramen die "damals" beim "directaction@urconi" (oder so) online waren.

Es ist wohl wahr dass besagtes Zitat durchaus aus einem militärischen Zusammenhang stammt, nichts desto trotz beschreibt es im Endeffekt die Form des Speeres und wir haben es als Metapher verstanden.

Wir denken nicht das damit Militanz als eine Art "Avandgardistische Strömung" darzustellen versucht wird, sondern viel mehr die Militanz als wichtige Form der Bewegung darstellt die zwar viel bewirken kann, die verfolgten langfristigen Ziele aber nur mit dem Rückhalt der anderen Aktionsformen und dem Rest und größeren Teil einer Bewegung erreichen kann.

 

Allerdings geben wir dir Recht dass der Begriff "Militanz" nicht wirklich klar definiert ist, was natürlich auch irgendwo "gut" ist unserer Meinung nach.

 

Aber wir schließen uns deiner Empfehlung über die Texte der Militanzdebatte an, ist diese Debatte doch immer noch oder gerade wieder wichtig in unseren Augen.

 

 

Fünf ist Rechtsaußen.

Ich nehme mal an, das ist ein Tippfehler und muß "150" statt "15" heißen?

Die Tagessatzhöhe ist 8€ pro Tag, die veranschlagten "Tage" des Tagessätze sind 15 Tage an der Zahl.

das ist ja fast ne sympathikundgebung des richters. 15 tagessätze sind vollkommen löcherlisch und die normale tagessatzhöhe liegt, je nach richter, selbst bei hartz 4 zwischen 10 und 20 euro.

na und?! die verantwortlichen bullen laufen immernoch mit stolzer brust durch berlin..

juristisch gut weggekommen, politisch ein weiterer skandal

..ist es die Prügeleinheit aus'm Abschnitt 6, mit dem großen -F- auf'm Rücken (Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick,..). Diese Bullen schlagen nicht nur Menschen bewusstlos (Rosemarie F.-Gedenkdemo), drücken AntifaschistInnen den Kehlkopf ein (Proteste gegen Naziaufmarsch in Hellersdorf), schubsen Menschen die Treppe herunter (1.Mai 2014) und behindern Mieten-Proteste, nein, sie feiern auch eine große Party diesen Sonntag!

 

..und das beste - wir sind alle eingeladen: "Am 25. Mai 2014 lädt die Polizeidirektion 6 die Bürgerinnen und Bürger zum 8. Aktions- und Präventionstag ein. In der Zeit von 10:00 – 17:00 Uhr kann in der Cecilienstraße 92 in Berlin-Marzahn wieder ein Blick hinter die Kulissen der Polizeiarbeit geworfen werden."

 

http://www.berlin.de/polizei/dienststellen/polizei-in-den-bezirken/direk...

 

(aus'm F'hain/Innenstadt kann mensch übrigens ganz bequem mit der u5 bis elsterwerdaer platz fahren und dann mit dem bus direkt vor die tür)

 

Wir sehen uns!