Outing und Verschleierung im Netz
Akribisch hat die Autonome Antifa sein Leben studiert, ihn fotografiert und sein Leben im Internet ausgebreitet. Das Outing des NPD-Vorsitzenden in Freiburg vor gut einem Monat war kein Einzelfall. Rechts- wie Linksradikale stellen ihre ideologischen Gegner an den medialen Pranger und intimste Informationen ins Netz. Doch die Strafverfolgung gestaltet sich schwierig.
Vor einigen Wochen outete die Autonome Antifa Freiburg auf ihrer Webseite den Vorsitzenden der rechtsradikalen NPD in Freiburg, stellte Fotos des 39-Jährigen vor seiner Wohnung ins Netz, veröffentlichte seinen Namen, Adresse, Telefonnummer, Gehalt und Autokennzeichen. Der Geoutete stellte Strafantrag, doch die Urheber ausfindig zu machen, ist schwierig. "Es ist fraglich, ob die Tatverdächtigen je ermittelt werden können", sagt Wolfgang Maier von der Freiburger Staatsanwaltschaft. Der Grund: Die Antifa agiert anonym und im Kollektiv. Schon das Impressum der Webseite entpuppt sich als Sackgasse. Es nennt keine Person als Verantwortlichen – und verstößt damit gegen die im Telemediengesetz (TMG) verankerte Impressumpflicht. "Davon ausgeschlossen sind nur Seiten, die ausschließlich familiären oder persönlichen Zwecken dienen – und das trifft auf die Seite der Antifa sicher nicht zu", erklärt ein Medienrechtsexperte. Dieser will wegen des heiklen Falls seinen Namen nicht nennen.
Den Verstoß gegen das TMG zu ahnden ist fast genauso unmöglich wie diejenigen aufzuspüren, die das Outing ins Netz gestellt haben. Zwar kann die IP-Adresse weiterhelfen – eine Art Telefonnummer des Rechners – doch lässt sich diese kinderleicht verschlüsseln. "Manchmal führt sie auch zu einem anonymen PC in einem Internetcafé. Und das war’s dann", sagt Christoph Coen, Internetexperte der Freiburger Staatsanwaltschaft.
Um zu ermitteln, wer hinter dem Outing steht, können sich die Ermittler zudem an den Provider wenden. Er stellt den Dienst und Großrechner (Server) bereit, über den die Webseite ins Netz gestellt wird. Im Fall der Autonomen Antifa führt diese Spur nach Berlin zur Heinlein Linux GmbH. Da es sich um einen Server in Deutschland handelt, haben die Ermittler das Recht, den Provider aufzufordern, Name und Adresse der Person herauszugeben, auf die die Webseite angemeldet ist. Allerdings kann man sich problemlos unter falschem Namen registrieren – so auch im Fall der Antifa. "Die Anmeldungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, ist aufgrund der Masse nicht möglich", sagt Peer Heinlein, Geschäftsführer der Firma. Der Provider kann dem Gesetz nach für den strafbaren Inhalt auf der Webseite haftbar gemacht werden. Allerdings nur, wenn er darüber informiert wurde.
Doch selbst wenn. Das Outing hat sich mittlerweile im Internet ausgebreitet, wurde verlinkt und auf anderen Webseiten veröffentlicht. So auf Indymedia.org, einer Seite, deren Server BZ-Recherchen zufolge in Dallas, Texas steht. Auch rechtsradikale Gruppen nutzen die relative Sicherheit, die ein Provider im Ausland bietet. "Damit erschweren sie die Strafverfolgung erheblich", sagt Coen. Der Server beispielsweise der rechtsradikalen Webseite Altermedia.org liegt in Orlando, Florida. Dort dürfen die deutschen Behörden ohne Zustimmung der USA nicht aktiv werden.
"Anders als bei Staaten im Schengenraum haben wir mit den USA keinen Rechtshilfevertrag", erklärt Coen. Über diplomatische Kanäle müsste in solchen Fällen um Rechtshilfe ersucht werden. Ein langwieriges und selten erfolgreiches Verfahren. Denn was in Deutschland unter strafbares Gedankengut falle, sei dort längst nicht verboten. "In den Staaten ist die Meinungsfreiheit nahezu unantastbar", sagt Coen. Die Hatz gegen rechts wie links und gegen Andersdenkende sei dort nahezu uneingeschränkt möglich.
Tja, in Sachen
Tja, in Sachen Internetkompetenz sind die Faschos erheblich weiter wie viele linke Gruppen, die in anscheinend völliger Naivität ihre Seiten in Schland hosten oder auch ihren Mailverkehr über hiesige Provider abwickeln.
Ein 'Linux' im Namen wie bei Heinlein, dem Hoster der Antifa Freiburg, genügt sicher nicht um den Laden vertrauenswürdig zu machen.
Ein einziger Blick auf deren Internetpräsenz zeigt als Referenzen so illustre Namen wie
Bundesgrenzschutz BGS
AOL Deutschland
E-Plus GmbH
Siemens Professional Education Deutschland
Siemens Österreich
Philips Schweiz
Landeskriminalamt Saarland
sowie Schulungen für die Generalstaatsanwaltschaft (Berlin) und den BGS.
Bei diesen Kunden ist es kein Wunder wenn der Provider brav über jedes Stöckchen springt das die Ermittlungsbehörden ihm hinhalten.
Du hast keine Ahnung, über
Du hast keine Ahnung, über was Du da redest und über wen Du da urteilst.
Schau Dir http://www.jpberlin.de und http://www.jpberlin.de/web/home/referenzen/ an und denk dann nochmal ganz scharf nach.
leider doch
08.04.2010: Auf nach Island!