Am heutigen Dienstag fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit am Amtsgericht Heilbronn der Prozess gegen einen jungen Antifaschisten statt. Ihm wurde vorgeworfen, an mehreren Protestaktionen gegen die „Bürgerbewegung Pro Heilbronn e.V.“ im vergangenen Jahr beteiligt gewesen zu sein (mehr Informationen dazu hier und hier) und dabei ein Mitglied von "Pro Heilbronn" mit den Worten „Rassist“, „Faschist“ und „Nazi“ beleidigt zu haben. Das Gericht sah diesen Vorwurf bestätigt und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe.
Um 9.30 Uhr versammelten sich vor dem Heilbronner Amtsgericht 25 solidarische ProzessbeobachterInnen, die mit einer spontanen Kundgebung ihre Solidarität mit dem Angeklagten zum Ausdruck brachten. In einer Rede wurde nochmals der rassistische Charakter von "Pro Heilbronn" dargestellt und betont, dass der Protest gegen die RechtspopulistInnen nicht kriminell, sondern notwenig ist. Während des Prozesses stellte sich heraus, dass, außer dem Geschädigten, keiner der Zeugen sich daran erinnern konnte wie der Genosse das Mitglied der rechtspopulistischen "Bürgerbewegung" beleidigt haben soll. Der Geschädigte ging in seiner Ausführung vor Gericht noch weiter und phantasierte von Schildern mit der Aufschrift "Nazi" und einem tätlichen Übergriff mit einem der Schilder auf eine Kamera. Am Ende des Prozesses ließ der Genosse über seinen Anwalt darlegen, weshalb er den Begriff Rassist in Bezug auf "Pro Heilbronn" und dessen Mitglieder für richtig erachtet und daran auch weiterhin festhalten wird. Die Richterin verurteilte den Genossen trotz der dürftigen Beweise zu einer Geldstrafe von 200 € und begründete dies damit, dass sie dem Geschädigten glaube und an seinen Ausführungen keine Zweifel habe. Damit bleibt sie ihrer Linie treu, junge Antifaschisten nur aufgrund einer dubiosen Beschuldigung zu verurteilen.
Fest steht, wir lassen uns durch solche Urteile nicht einschüchtern. Kreativer Protest gegen rechtspopulistische Präsenz im öffentlichen Raum ist und bleibt notwendig. Dem Versuch, diesen legitimen Protest zu kriminalisieren, stellen wir unsere Solidarität entgegen. Auch bei noch ausstehenden Verfahren heißt es:
Getroffen hat es Einen, gemeint sind wir alle!
Den Aufruf der Antifaschistischen Aktion Heilbronn und der Roten Hilfe Heilbronn zum Prozess findet ihr hier.
"dubiose Beschuldigung"?
"Am Ende des Prozesses ließ der Genosse über seinen Anwalt darlegen, weshalb er den Begriff Rassist in Bezug auf "Pro Heilbronn" und dessen Mitglieder für richtig erachtet und daran auch weiterhin festhalten wird."
Wenn der Genosse zugibt, den Begriff "Rassist" verwendet zu haben, wird er doch nicht wegen einer "dubiose Beschuldigung" verurteilt, sondern wegen eines Geständnisses!?
Ich finde es richtig, dass der Genosse bei seiner Bezeichnung bleibt, aber es ist doch dann die falsche Schlussfolgerung, dem Gericht vorzuwerfen, es würde die Beweislage falsch verwarbeiten. Stattdessen werden Gesetze falsch ausgelegt.
Missverständnis
Im Text steht, dass er zugab den Begriff "Rassist" verwendet zu haben. Doch vorgeworfen wird ihm ja noch weitaus mehr, und daraf zielt diese Aussage ab.
Der Begriff..
...Rassist wird von ihm als legitim betrachtet :"...weshalb er den Begriff Rassist in Bezug auf "Pro Heilbronn" und dessen Mitglieder für richtig erachtet und daran auch weiterhin festhalten wird." Es steht nicht, dass er zugibt in der konkreten Situation diesen verwendet zu haben.
Notwendige Ergaenzung
Ich haette gern' den Namen der Richterin veroeffentlicht gewusst!