Bekannt ist erst, wie der Staatsschutz Daten erfasst. Nicht aber, wie er sie beschafft und auswertet – und welche fatalen Auswirkungen das auf die Betroffenen hat, etwa bei Einbürgerungen.
Von Dinu Gautier
Warnung: Dieser Artikel wurde von einem Autor verfasst, der laut Inlandgeheimdienst die innere Sicherheit der Schweiz bedrohen könnte. Weiterlesen auf eigene Gefahr!
Eine Informatikerweisheit besagt: Speist man in ein System Müll ein, dann kommt hinten auch wieder Müll raus. Der letzte Woche veröffentlichte Untersuchungsbericht erbringt den Nachweis, dass der Inlandgeheimdienst DAP wissentlich Unmengen Müll in seiner Fichierungsdatenbank abgelegt hat. Die Geschäftsprüfungsdelegation GPDel hat aber (noch) nicht untersucht, mit welchen Methoden die kantonalen StaatsschützerInnen den Müll erzeugen, das heisst, wie sie ihre Informationen vor Ort beschaffen, wie der Müll beschaffen ist und was geschieht, wenn sich StaatsschutzanalystInnen aus dem Müllhaufen bedienen.
Der Bericht der GPDel zeichnet ein vernichtendes Bild des Inlandgeheimdienstes, wenn es um die Erfassung und die über Jahre nicht erfolgte Qualitätsüberprüfung von Daten in der Staatsschutzdatenbank ISIS geht. Gesetzliche Schranken haben den ehemaligen Inlandgeheimdienst DAP (heute ein Teil des neuen NDB, vgl. «DAP, SND und NDB» weiter unten) nicht im Geringsten interessiert. Kontrollinstanzen wurden bewusst getäuscht; absurde technische Richtlinien führten zur automatisierten Fichierung von Abertausenden Personen und Organisationen, die bereits oberflächlich betrachtet nicht von staatsschützerischem Interesse sein können. Der Staatsschutz wird so zum Selbstzweck.
Zu vielem fähig
Operativ tätig sind vor allem StaatsschützerInnen aus den Kantonen. Sie beobachten Demonstrationen, versuchen InformantInnen zu rekrutieren, beschaffen sich «Szenekenntnis», schreiben Meldungen und Berichte, die einerseits in separaten kantonalen Datenbanken gespeichert werden, andererseits an den Inlandgeheimdienst in Bern geliefert werden. Pflegen diese AgentInnen in den Kantonen auch nur annähernd ein ähnliches Rechtsverständnis wie jenes der ChefInnen in der Zentrale, dann sind sie zu vielem fähig. Sie befinden sich in einer kontrollfreien Festung, in die kein Datenschützer eindringen darf und um die sich keine Aufsicht kümmern kann. Geht es nach dem Bundesamt für Justiz, so ist für die Aufsicht in den Kantonen nämlich ebenfalls die mit ihren Bundesaufgaben überlastete GPDel zuständig.
Jürg Bühler, der ehemalige stellvertretende DAP-Chef und heutige Vizedirektor des NDB, sagte der GPDel, dass die Bearbeitung von nicht relevanten und falschen Daten noch keine «schwere Persönlichkeitsverletzung» darstelle, vor allem solange die Information intern sei und nicht gegen die Person verwendet werde. In dieser Logik gibt es für Staatsschützer auch bei der Beschaffung keinerlei Schranken mehr. Es ist, als ob man einem notorischen Spanner sagen würde, er dürfe das Geschehen in fremden Schlafzimmern filmen, sofern er die Videos dann nicht ins Internet stelle.
Im Fall der Basler Menschenrechtsaktivistin Anni Lanz, der im GPDel-Bericht vertieft beschrieben wird, hat der kantonale Staatsschutz Basel-Stadt herausgefunden, dass sie «eine äusserst lockere Ehe führe». Hier fragt sich: Wie gelangen die kantonalen Agenten zu solchen Informationen? Befragen sie Nachbarn, Freundinnen? Gucken sie durchs Schlüsselloch? Hören sie Telefonate ab?
«Du willst doch keine Probleme ...»
Operative StaatsschützerInnen gibt es auch auf Bundesebene. Hinter vorgehaltener Hand sprechen ihre KollegInnen aus der Auslandsabteilung (früher SND) von deren haarsträubendem Dilettantismus. Das heisst aber nicht, dass sie für Betroffene nicht zur Bedrohung werden können: Die WOZ weiss, dass Schweizer StaatsschutzagentInnen nicht vor Drohungen zurückschrecken: «Du willst doch keine Probleme am Arbeitsplatz bekommen», «Dir ist doch dein Studium wichtig», «Entweder du arbeitest mit uns, oder wir bürgern dich nicht ein» und so weiter. Es gibt Fälle von jungen AusländerInnen, die seit Jahren nicht eingebürgert werden, weil sie sich weigern, zu Spitzeln zu werden.
Die Informationen, die von der Beschaffung zum Inlandgeheimdienst wanderten und dort praktisch ungefiltert in der Datenbank ISIS landeten, bleiben nicht einfach dort liegen. Die Datenbank ist ein wichtiges Instrument für die sogenannte «eigentliche Staatsschutztätigkeit». GeheimdienstlerInnen, die nichts mit der Beschaffung und der Fichierung zu tun haben, beziehen daraus Informationen für Analysen und Synthesen zu Ereignissen, Organisationen und Personen. Sie scheinen der Datenbank blind zu vertrauen: «Soweit der GPDel bekannt, scheint niemand die groben Fehlleistungen der Voranalyse (...) beanstandet zu haben.» Unklar ist, in welchem System die Analyseberichte abgelegt werden. Im ISIS landen sie laut GPDel nicht.
Über die Menschenrechtsaktivistin Anni Lanz wurde in den letzten Jahren zwar eine Fiche geführt, für nüchterne BetrachterInnen kann sie aber offensichtlich keine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen. Deswegen (und weil sie ein Einsichtsgesuch gestellt hat) ist ihre Fiche inzwischen auch gelöscht worden. Was ist aber mit Personen, bei denen rein anhand der Fiche nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist, dass sie ungefährlich sind? Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür im Jahr 2005 zur GPDel: «In der Regel ist es unmöglich, den Wahrheitsgehalt der Einträge ohne zusätzliche Angaben der gesuchstellenden Person zu kontrollieren. Diese können aber nicht zu den in ISIS gespeicherten Sachverhalten konsultiert werden.»
Die grosse Mehrheit der Stichproben, mit der sich die GPDel befasst hat, betreffen 450 Fichen, die der DAP selbst zwischen Oktober 2008 und Dezember 2009 gelöscht hat. In einer Mail von Jürg Bühler an eine Stelle im Justizdepartement hatte es zuvor geheissen: «Ich wäre froh, wenn wir der GPDel ein paar Resultate liefern könnten.»
Frösch: «Direkte Einsicht!»
Mit anderen Worten: Jene Fichen, die der DAP behalten wollte, wurden (noch) nicht näher angeschaut. GPDel-Mitglied Therese Frösch sagt zur WOZ: «Das volle Ausmass des heutigen Fichenskandals kann erst beurteilt werden, wenn aussenstehende Datenschützer sich der 200 000 Fichen annehmen und die Betroffenen direktes Einsichtsrecht erhalten.»
Sollte es ein Einsichtsrecht geben, dann wird uns der Fichenskandal 2.0 noch lange beschäftigen. Wenn aber zur Beruhigung der Öffentlichkeit zahlreiche Fichen einfach gelöscht werden, werden Missstände bei Beschaffung und Analyse nie bekannt. Die Maschine Staatsschutz wird weiterlaufen: Müll beschaffen, Müll speichern, Müll analysieren, aufgrund der Müllanalyse die Beschaffung weiteren Mülls beantragen, Müll beschaffen ...