Besorgte Bürger? Fremdenfeinde!

Erstveröffentlicht: 
12.09.2016
Das Urteil zum Brandanschlag in Altena bestätigt: Hinter den Angriffen auf Asylunterkünfte stecken Täter mit feindseligen Ansichten, keine verängstigten Nachbarn.
Ein Kommentar von Astrid Geisler

 

Das Landgericht Hagen hat an diesem Montag ein Urteil gefällt – und eine Illusion zerstört. Diese Illusion wurde von Sicherheitsbehörden wie dem Bundeskriminalamt und dem Verfassungsschutz verbreitet. Die Behörden vertraten die These, dass die Menschen, die in Deutschland Flüchtlingsheime anzünden, zunehmend aus der Mitte der Gesellschaft stammen: besorgte, verängstigte Bürger, ohne Vorstrafen oder ideologische Verbindungen zur rechten Szene.

 

Als einer von ihnen galt Dirk D., ein junger Feuerwehrmann aus Altena. Im Oktober 2015 zündete er ein gerade von Syrern bezogenes Flüchtlingsheim in der Nachbarschaft an, angeblich aus Sorge vor den Fremden. Zu sechs Jahren Haft haben die Richter in Hagen ihn deshalb verurteilt. Das Gericht ist in seinem Urteil eindeutig: Dirk D. und sein Mittäter Marcel N. seien keinesfalls unpolitische, besorgte Bürger. Ihre Tat sei keine Angsttat, sondern eine "fremdenfeindliche Attacke".

 

Das Urteil ist ein Schlag für die Sicherheitsbehörden. Denn gerade der Fall Dirk D. diente lange Zeit als Paradebeispiel für die These vom neuen Täter aus der Mitte der Gesellschaft. Ein biederer, verängstigter Bürger, der aus Angst vor den Fremden in der Nachbarschaft zur Tat schritt – so deuteten die Behörden die Tat. Das lag auch an fehlerhaften Ermittlungen. Der Hagener Staatsschutz hatte die Fotos und Videos auf den Handys der Angeklagten als unverdächtig eingestuft, obwohl sich darunter zahlreiche Bilder und Textnachrichten mit rechtsradikalem Gedankengut befanden. Dirk D. teilte Hitlerfotos und zog heftig über Asylbewerber her. Hätten die Nebenklageanwälte der syrischen Familien nicht selbst Tausende Handydateien der Angeklagten gesichtet, wäre das womöglich nie bekannt geworden.

 

Im Prozess gegen Dirk D. und Marcel N. suchte das Landgericht Hagen wochenlang nach überzeugenden Indizien für die angebliche Angst der Brandstifter vor ihren neuen syrischen Nachbarn. Gefunden haben die Richter bis zum Ende nichts, was diese Ängste belegte.

 

Schon im vergangenen Frühjahr, als die Bundesanwaltschaft nach langem Zögern das Verfahren gegen eine rechtsextreme Gruppierung aus dem sächsischen Freital an sich zog und Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer rechten Terrorzelle einleitete, war von der Analyse des Bundeskriminalamtes nicht mehr viel übrig geblieben. Mit dem Urteil im Fall Altena hat sich die These vom angeblich unideologischen Tätertyp aus der Mitte der Gesellschaft endgültig erledigt.

 

Ein Jahr nach der Eskalation der Gewalt gegen Flüchtlingsheime müssen sich Innenminister und Verfassungsschützer fragen lassen, ob sie mit ihrer These von den neuen Tätern aus der Mitte nicht ein Phänomen heraufbeschworen haben, das es nie gab: die Figur des besorgten Gewalttäters, der aus schierer Angst vor dem Fremden handelte. Und ob das wahre Motiv der Taten dabei nicht verschleiert wurde: der Hass auf Flüchtlinge.