Erich Priebke: Piusbrüder ermöglichen Trauerfeier für Nazi-Verbrecher

Erstveröffentlicht: 
15.10.2013

Der Nazi-Kriegverbrecher Erich Priebke starb in Rom. Eine öffentliche Begräbnisfeier hatten die Behörden untersagt - ausgerechnet die erzkatholische Piusbruderschaft stellt nun eine ihrer Kapellen für eine Trauerfeier zur Verfügung.

 

Rom - Die erzkonservative Piusbruderschaft hat eine Trauerfeier für den in Rom gestorbenen NS-Kriegsverbrecher Erich Priebke ermöglicht. Eine private Totenmesse für Priebke war noch am Dienstag in einer Kapelle der Piusbrüder in Albano Laziale südöstlich von Rom geplant, berichtete unter anderem "Radio Vatikan". In dem Ort haben die von der katholischen Kirche abgespaltenen Piusbrüder einen Sitz.

 

Die Zeitung "Il Tempo" berichtete, Sicherheitskräfte hätten den Hintereingang des römischen Gemelli-Krankenhauses abgeriegelt. Dort befand sich Priebkes Leiche. Priebke war am Freitag im Alter von 100 Jahren in Rom gestorben. Er lebte in Rom unter Hausarrest. Im März 1944 war er an Erschießungen von 335 Zivilisten in der Nähe der italienischen Hauptstadt beteiligt. Die Hinrichtungen waren eines der schwersten Nazi-Massaker während des Zweiten Weltkriegs in Italien. Unter den Opfern waren 75 Juden.

Roms Polizeipräsidium hatte aus Sicherheitsgründen jede öffentliche Begräbnisfeier mit dem Transport des Sargs sowie Kundgebungen für Priebke untersagt. Das Verbot gilt auch für das Umland. Die Behörden befürchteten den Aufmarsch von Neofaschisten bei einem öffentlichen Gedenken. Roms Vikariat hatte ein kirchliches Begräbnis des ehemaligen SS-Offiziers abgelehnt.

 

Wo Priebke beerdigt wird, ist weiter offen. Priebke wollte nach Angaben seines Anwalts in Argentinien neben seiner Ehefrau beigesetzt werden. Das südamerikanische Land, wo Priebke bis 1994 unbehelligt unter seinem echten Namen gelebt hatte, lehnte dies aber ab.

 

Auch Hennigsdorf in Brandenburg, wo Priebke geboren wurde, lehnte eine Bestattung des Verstorbenen ab. Eine Stadtsprecherin verwies auf das geltende Ortsrecht, das in der Friedhofssatzung verankert sei. Demnach dürften auf den beiden Friedhöfen in der Regel nur Menschen begraben werden, die bei ihrem Tod in Hennigsdorf lebten oder hier verstorben seien.