Nachträgliche Sicherungsverwahrung – Uwe O.
Ab 8. März 2013 wird das Landgericht Stuttgart (Schwurgericht) in einem mehrtägigen Prozess darüber entscheiden, ob Uwe O. (vgl. Vorberichterstattung) nachträglich in Sicherungsverwahrung soll.
Vorgeschichte
Uwe O. wurde 1996 wegen Mordes zu einer zeitlich befristeten Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Nur eine Woche vor seiner für Ende November 2012 geplanten Freilassung wurde ihm per Telefax der Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart, mit welchem diese beantragt hatte, die nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen, in die JVA Bruchsal zugestellt.
Weiterer Verfahrensgang
Das Landgericht Stuttgart eröffnet Uwe O. im November 2012 den sogenannten „Unterbringungsbefehl“, d.h. trotzdem er seine Strafe voll verbüßt hat, bleibt er weiter in Haft und zwar bis zum Abschluss des nun anhängig gewordenen Verfahrens über die nachträgliche Verhängung der Sicherungsverwahrung (§ 66 b StGB alte Fassung).
Zugleich ordnete das Gericht die Einholung zweier Sachverständigengutachten zur Frage an, ob Uwe O. psychisch gestört und auf Grund dieser Störung für die Allgemeinheit gefährlich sei.
Wie Uwe O. berichtet, hätten ihm gegenüber beide Sachverständige, die Tübinger Gutachter Winckler und Dr. Bork, am Ende der jeweiligen Exploration zu erkennen gegeben, dass aus psychiatrischer Sicht die Voraussetzungen für die Unterbringung in der SV wahrscheinlich nicht vorlägen.
Prozessbeginn – 8. März 2013
Der Prozess im März 2013 wird öffentlich sein, wobei die Möglichkeit besteht, dass für Teile der mündlichen Verhandlung die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, insbesondere, wenn höchstpersönliche Umstände von Uwe O. erörtert werden. Verteidigt wird Uwe O. von dem renommierten Stuttgarter Fachanwalt für Strafrecht, Wizemann (www.strafverteidiger-stuttgart.de).
Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal