Günzburg: Gericht entscheidet über NPD-Auftritt

Ob der NPD-Kreisverband Neu-Ulm/Günzburg am Samstag in einer Woche im Günzburger Forum am Hofgarten seinen Landesparteitag abhalten darf, ist völlig offen.

 

 

Die Stadt Günzburg hat der rechtsextremen Partei vor einer Woche den Mietvertrag gekündigt, weil sie bis dato keine Veranstalterhaftpflicht nachweisen kann. Dagegen hat der Kreisverband inzwischen Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht in Augsburg eingelegt. Bis gestern Mittag musste die Stadt in einem mehrseitigen Schriftsatz gegenüber dem Gericht Stellung beziehen. „Ich gehe davon aus, dass das Verwaltungsgericht in den nächsten Tagen eine Entscheidung treffen wird – hoffentlich in unserem Sinne“, sagte Oberbürgermeister Gerhard Jauernig am Donnerstag. Das Aktionsbündnis für Demokratie in Günzburg wird unabhängig vom Ausgang auf jeden Fall am 24. November Aktionen in der Innenstadt abhalten. Das Motto wird nach Aussage von Sprecher Gerhard Skrebbas, dem Vorsitzenden des VfL, lauten: „Günzburg ist bunt“.

 

"Erzwungene Gastfreundschaft"

 

Vor vier Jahren hatten die „Parteigänger einer Ideologie, die die Freiheit der Andersdenkenden missachtet“ (Oberbürgermeister Jauernig), die Stadt verklagt. Es gelang ihnen, sich per Gerichtsbeschluss den Zugang zum Forum am Hofgarten „durch erzwungene Gastfreundschaft“ zu erkämpfen. Im März 2011 folgte nach Aussage des Rathauschefs „die Wiederholung der schändlichen Veranstaltung in unserem Raum“.

 

Jauernig hat eine klare Botschaft: Er wäre froh, wenn er die NPD nicht in Günzburg empfangen müsste. „Ich spreche da für unsere Vereine und die Bevölkerung. Sie haben keinerlei Verständnis für Menschen, die in Teilbereichen den Holocaust leugnen und ausländerfeindliche Parolen von sich geben“, macht der Oberbürgermeister klar, dass diese Leute in der Stadt nicht willkommen sind. Das Problem: Solange die NPD nicht verboten ist und als demokratische Partei gilt, gilt für sie wie für alle anderen demokratischen Parteien der Gleichheitsgrundsatz.

 

Unter Beachtung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Augsburg habe die Stadt auch 2012 dem NPD-Kreisverband den Zugang zum Forum am Hofgarten gewähren müssen. Dazu sei mit dem Antragsteller ein Mietvertrag abgeschlossen worden, informierte Jauernig. Dieser setzt voraus, dass die zur Anmietung notwendigen Nachweise rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. „Einer der Nachweise ist die Veranstalterhaftpflicht, die sowohl den Veranstalter als auch Besucher und Eigentümer – also uns, die Stadt – vor möglichen Schäden schützt“, so Jauernig.

 

Andere Veranstalter und Parteien erbringen diesen Nachweis

 

Diese Pflicht gibt die Stadt nach Aussage des Rathauschefs regelmäßig an Veranstalter ab, um eine eigene Haftung auszuschließen. „Der Nachweis für eine Haftpflicht wird von Veranstaltern und Parteien regelmäßig erbracht“, betont Jauernig. Die NPD habe sie vor ihren beiden bisherigen Auftritten in Günzburg jeweils vorgelegt.

 

Diesmal hat Kreisvorsitzender Stefan Winkler (Neu-Ulm) aber offensichtlich keine Versicherung gefunden, die ihm eine solche Police ausstellt. „Wegen der Nichteinhaltung der vertraglichen Pflichten haben wir gut zweieinhalb Wochen vor dem Termin den Mietvertrag gekündigt“, teilte der OB mit. Begründung: Es wäre aus Sicht der Stadt grob fahrlässig, eine überregionale Veranstaltung mit mehreren Hundert Personen abzuhalten, wenn kein Versicherungsschutz besteht. „Uns Bürgern ist es wichtig, dass ihr Eigentum, das Forum, und die Versammlungsteilnehmer geschützt werden“, ergänzt Skrebbas.

 

In diesem Zusammenhang berichtet Jauernig von einem interessanten Detail. Die NPD habe der Stadt im Vorfeld eine Police einer Versicherung vorgelegt. Recherchen hätten den Nachweis jedoch als „unrichtig“ entlarvt. Die Versicherung selbst, so Jauernig, habe anschließend der Stadt schriftlich bestätigt, dass sie der NPD den Versicherungsschutz verweigert habe.

 

Nach Ansicht des Rathauschefs wäre es fatal, wenn es der NPD per Gerichtsbeschluss gelänge, eine Klausel in einem von ihr unterschriebenen Mietvertrag auszuhebeln. „Die Folge wäre eine Ungleichbehandlung anderer Mieter“, so Jauernig. Für ihn ist klar: „Wenn die NPD aus Gründen der Gleichbehandlung das Forum grundsätzlich nutzen darf, dann muss ihr aus Gründen der Gleichbehandlung auch der Zutritt verwehrt werden, wenn sie anders als die übrigen Parteien und sonstigen Mieter keinen Nachweis erbringen kann.“