München - Ein Kauf der GBW-Wohnungen durch den Freistaat ist nunmehr endgültig vom Tisch. Das stellte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) am Rande seines Besuchs in der polnischen Hauptstadt Warschau klar.
Der Grund: Die EU-Kommission verbietet dem Freistaat zwar nicht, Bayerns größte Wohnungsgesellschaft von der Landesbank zu kaufen, droht aber für einen solchen Fall mit einem neuen EU-Beihilfeverfahren. Das geht aus den schriftlichen Auflagen der Kommission hervor, die Finanzminister Markus Söder (CSU) inzwischen vorliegen.
Darin heißt es: “Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass ein Erwerb durch den Freistaat Bayern im Rahmen eines Bieterverfahrens die Prüfung eines weiteren Beihilfentatbestandes nach sich ziehen könnte.“ Und dieses Risiko will Seehofer keinesfalls eingehen.
Allerdings steht es dem Freistaat frei, für einen umfassenden Mieterschutz zu sorgen. In dem EU-Bescheid heißt es, der Käufer der GBW könne “verpflichtet werden, die geltenden sozialen Leitlinien der GBW Gruppe sowie zusätzliche soziale Vorgaben, die in vergleichbaren Transaktionen Anwendung gefunden haben, verbindlich einzuhalten und zu bewahren“.