Neonazi-Freispruch: Staatsanwaltschaft Freiburg legt Revision ein

landgerichtFreiburg

Nach dem Freispruch für einen Neonazi vor dem Landgericht Freiburg hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Er war auf einem Parkplatz bei Riegel mit dem Auto in eine Gruppe Antifaschisten gefahren.

 

Entscheiden darüber müsse der Bundesgerichtshof, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg am Donnerstag. Ziel der Behörde sei es, eine Bestrafung des 29-Jährigen zu erreichen. Das Landgericht hatte ihn vor einer Woche vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Er habe in Panik und aus Notwehr gehandelt, so die Begründung. Eine Absicht sei ihm nicht nachzuweisen, deshalb müsse er freigesprochen werden. Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Haft gefordert.

Der aus dem Ortenaukreis stammende Angeklagte war am Rande einer rechtsextremen Veranstaltung am 1. Oktober 2011 bei Riegel mit seinem Auto auf Gegner aus der linken Szene zugerast. Einer seiner drei Opfer, ein 22-Jähriger, war vom Auto erfasst und schwer verletzt worden. Der Vorfall hatte sich im Oktober vergangenen Jahres auf einem Parkplatz in Riegel ereignet. Der Angeklagte verteidigte sich später vor Gericht damit, dass er in Notwehr gehandelt habe.


Mit der Revision folgt die Staatsanwaltschaft den Vertretern der Nebenklage. Diese hatten bereits im Gerichtssaal angekündigt, das Urteil überprüfen zu lassen. Die drei Opfer der blutigen Auseinandersetzung waren in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten.