Freiburg - Gericht spricht Neonazi nach Unfallfahrt frei

Erstveröffentlicht: 
12.07.2012

Gericht spricht Neonazi nach Unfallfahrt frei

 

Das Landgericht Freiburg hat einen Neonazi vom Verdacht des versuchten Totschlags freigesprochen. Eine Straftat sei dem einschlägig vorbestraften 29-Jährigen nicht zweifelsfrei nachzuweisen, sagte die Vorsitzende Richterin. Er war 2011 mit dem Auto in eine Gruppe linker Aktivisten gerast, wobei ein 21-Jähriger schwer verletzt wurde.

 

"Justitia ist nicht auf dem rechten Auge blind", betonte die Richterin. Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" habe aber auch für Neonazis zu gelten.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag drei Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte wegen Notwehr auf Freispruch.

Der Vorfall ereignete sich auf einem Parkplatz bei Riegel (Kreis Emmendingen) im Oktober 2011. Der aus der Ortenau stammende Angeklagte soll dort postiert gewesen sein, um auswärtige Teilnehmer zu einer Neonazi-Party zu lotsen.

 

Nur durch Sprung zur Seite gerettet

 

Eine Gruppe von fünf Linksgerichteten wollte die Party offenbar stören. Als sich die schwarz gekleideten und vermummten Personen auf das Fahrzeug des Angeklagten zu bewegten, soll dieser abrupt losgefahren sein. Zwei der Vermummten konnten sich nach der Schilderung der Staatsanwaltschaft noch durch einen Sprung auf die Seite retten. Ein 21-Jähriger wurde jedoch von der Motorhaube erfasst und schwer verletzt.

Der Angeklagte ist bereits einschlägig vorbestraft. Der Staatsanwalt räumte vor Gericht ein, der 29-Jährige habe sich in einer Notwehrsituation befunden. Die Vermummten hätten sich ihm mit Pfefferspray genähert. Die Anklage hatte dem Neonazi allerdings vorgeworfen, er habe bei seinem "Notwehrexzess" den Tod von drei Menschen billigend in Kauf genommen.