Drei Monate im Winter 2005/2006 hatte die Stadtverwaltung 25 Fahrzeuge
der Wagenburggruppe "Schattenparker" beschlagnahmt. Ob dies rechtmäßig
war, klärt nun das Verwaltungsgericht. Dabei geht es auch um die Frage,
ob die Wagenburgler weitere 12 000 Euro für die Aufbewahrung der
Fahrzeuge ans Rathaus überweisen müssen – oder ob sie die bereits
gezahlten 12 000 Euro zurückbekommen. Ein Urteil wurde noch nicht
gefällt, einen vom Richter vorgeschlagenen Vergleich lehnten die
"Schattenparker" ab.
Nach der Verhandlung am Donnerstag zogen die Wagenburgler laut, aber
friedlich durch die Innenstadt – mit zehn Fahrzeugen und begleitet von
etwa 30 Sympathisanten. Damit wollten die Schattenparker einmal mehr
auf ihre Situation aufmerksam machen. Denn nach wie vor ist unklar,
wohin sie ziehen sollen, wenn der Mietvertrag für ihre zwei Plätze im
Gewerbegebiet Nord 2011 ausläuft.
Dort wohnt die rund 30-köpfige Gruppe seit drei Jahren. Vorausgegangen
waren damals Kontroversen mit dem Rathaus. Die Schattenparker hatten
2005 immer wieder einen Platz gefordert, den sie anmieten können, um
darauf mit ihren Fahrzeugen zu wohnen. Am 3. Dezember 2005
demonstrierten sie dafür in der Innenstadt. Im Anschluss zogen die
zumeist jungen Leute mit ihren Wagen auf den Fahnenmastplatz im
Stadtteil Vauban. Hier wurden die Fahrzeuge abgeschleppt und erst
wieder herausgegeben, als die Wagenburgler einen Standplatz für die
Fahrzeuge nachweisen konnten.
Entscheidend für die Richter wird es nun sein zu klären, ob der
Aufenthalt auf dem Fahnenmastplatz noch Teil der Demonstration war oder
ob die Wagenburgler die Fläche besetzt hatten. Je nachdem gilt
unterschiedliches Recht.
Die Stadtverwaltung argumentierte vor Gericht, die Wagenburgler hätten
im Vorfeld der Demonstration schon einige andere Plätze besetzt.
Deshalb habe die Gefahr bestanden, dass sie dies auch weiterhin
versuchen. Der Rechtsanwalt der Wagenbewohner bezeichnete die Räumung
indes als "völlig unverhältnismäßig". Zumal die Polizei die
Schattenparker zuvor nicht aufgefordert habe, den Platz freiwillig zu
verlassen. Dies sei vor allem bei jenem Bewohner problematisch, um den
es in der Verhandlung am Donnerstag zunächst – beispielhaft für alle
anderen – ging. Dieser lebt nämlich in Berlin und hatte mit den
Ereignissen im Vorfeld nichts zu tun. "Dennoch musste er drei Monate
auf sein Fahrzeug verzichten", sagte sein Anwalt.
Die 25 Fahrzeuge hatte die Stadtverwaltung zum Großteil bei einem
Abschleppunternehmen geparkt, das dafür pro Fahrzeug 20,88 Euro am Tag,
später 9,66 Euro verlangte. "Das ist nicht gerade günstig", räumte auch
der Richter ein. Hinzu kamen Abschleppgebühren. Insgesamt summieren
sich die Kosten auf 24 000 Euro. Die Hälfte haben die Schattenparker
bereits gezahlt. Der Richter schlug nun vor, es bei dieser Summe zu
belassen. Diesen Vergleich jedoch lehnten die Schattenparker ab: Sie
empfänden dies als Schuldeingeständnis. Sie wollen ihr Geld zurück. Mit
dem Urteil ist erst in einigen Wochen zu rechnen.