Dresden — Vier Mitglieder der verbotenen Neonazi-Gruppe "Sturm 34" sind zu Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Dresden sprach die 23- bis 26-Jährigen der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Ein weiterer 44 Jahre alter Angeklagter wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Er war laut Gericht an den der Gruppe zur Last gelegten Körperverletzungen nicht beteiligt und habe "frühzeitig und wesentlich zur Aufklärung beigetragen".
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende 2009 ein erstes Urteil gegen die fünf Beschuldigten teilweise aufgehoben. Das Landgericht hatte zuvor zwar drei der Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, für die Bildung einer kriminellen Vereinigung damals aber keine Anhaltspunkte gefunden.
Dagegen befand der BGH in Karlsruhe, eine kriminelle Vereinigung bei rechtsextremen Kameradschaften liege bereits dann vor, wenn sich aus begangenen Straftaten der Mitglieder ein "übergeordneter Gruppenwille" ableiten lasse. Formale Kriterien wie Mitgliedslisten oder -beiträge seien nicht erforderlich. Der Dresdner Prozess musste deshalb noch einmal aufgerollt werden.
Die vor allem in der sächsischen Region Mittweida aktive Kameradschaft "Sturm 34" war 2007 vom sächsischen Innenminister verboten worden. Die bis zu 50 Mitglieder zählende Gruppe soll ihnen missliebige Menschen angegriffen haben, um eine "national befreite Zone" zu errichten. Bereits im vergangenen Jahr waren mehrere Mitglieder der Neonazi-Gruppe zu Jugend- und Freiheitsstrafen auf Bewährung oder Geldstrafen verurteilt worden.