Stadt akzeptiert Trommelurteil

Erstveröffentlicht: 
01.06.2012

Klagen der Sambastas.

 

Die Beschlagnahme der Trommeln der Demonstrantengruppe Sambastas durch die Polizei während des deutsch-französischen Gipfels am 10. Dezember 2010 war ebenso rechtswidrig wie die telefonische Anordnung der Beschlagnahme durch die städtische Polizeibehörde. Namentlich durch ihren Leiter Walter Rubsamen, der an jenem Tag in der Einsatzzentrale in der Heinrich-von-Stephan-Straße saß und von dort dem Leiter des Polizeireviers Nord, Harry Hochuli, die Anweisung aus dem Lagezentrum durchgab. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg am Mittwoch bekanntgegeben (die BZ berichtete). Geklagt hatten vier Sambastas sowohl gegen die Stadt als auch gegen das Land. Anwältin Katja Barth von der Freiburger Kanzlei Huber & Kollegen, die Sambastas vor Gericht vertrat, lobte das juristisch "sehr gründlich abgewogen Urteil" der vierten Kammer des Verwaltungsgerichts unter dem Vorsitz von Richter Christoph Sennekamp. Das Urteil stärke ganz klar die Versammlungsfreiheit, die laut des Gerichts bei der Ermessensentscheidung der Polizeibehörde zu wenig berücksichtigt wurde.

Im Rathaus will man sich zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht näher äußern. "Die Stadt nimmt es zur Kenntnis und akzeptiert es", sagt Edith Lamersdorf, Sprecherin der Stadt Freiburg. Man werde sich mit der Polizei zusammensetzen und prüfen, ob und – wenn ja – wie sich die weitere Praxis ändern muss. Ein Vertreter des Landes war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

 

Die Gemeinderatsfraktion der Unabhängigen Listen (UL) zeigt sich derweil in einer Pressemitteilung "außerordentlich erfreut" über das Urteil. Der Stadt als Polizeibehörde sei es beim Gipfel am allerwichtigsten gewesen, "der Öffentlichkeit ein glattes, ruhiges Freiburg zu präsentieren". In einer Demokratie sei Unruhe, kritische Meinungsäußerung und Einmischung in die öffentlichen Angelegenheiten erste Bürgerpflicht. Deshalb seien Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht im Gegensatz von Ruhe und Ordnung grundrechtlich geschützt, so UL-Fraktionschef Michael Moos. Dies sei "eine weitere schwere Niederlage für den Leiter des Amts für öffentliche Ordnung" Walter Rubsamen und den zuständigen Bürgermeister Otto Neideck, die ohnehin schon wegen anderer Verbote und Auflagen in harscher Kritik stünden.