Hetze gegen Nazi-Widerstandskämpfer
Der Eklat in der Deutschen Burschenschaft beschäftigt die Strafverfolger: Weil ein hoher Funktionär den Nazi-Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer öffentlich als "Landesverräter" bezeichnet hat, ermittelt nach Informationen von SPIEGEL ONLINE die Staatsanwaltschaft Bonn.
Zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe, das sieht das Strafgesetzbuch für die "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" vor. Wegen dieses Verdachts ermittelt die Staatsanwaltschaft Bonn nach Informationen von SPIEGEL ONLINE jetzt gegen einen ranghohen Burschenschafter, der den evangelischen Theologen und Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime, Dietrich Bonhoeffer, als "Landesverräter" bezeichnet hatte.
In ähnlichen Fällen hatten Richter bereits Geld- und auch Haftstrafen verhängt, wenn Widerstandskämpfer als "Landesverräter" bezeichnet wurden. Erst vor knapp drei Jahren musste ein CDU-Mitglied zahlen, weil er Bonhoeffer einen "ganz gewöhnlichen Landesverräter" genannt hatte.
Juristen verweisen in solchen Fällen oft auf ein wegweisendes Urteil, das bereits 60 Jahre zurückliegt. Damals verurteilte das Landgericht Braunschweig den rechtsextremen Ex-Wehrmachtsgeneral Otto Ernst Remer zu einer Haftstrafe, nachdem er die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 als "Landesverräter" tituliert hatte.
Damit beschäftigt der Eklat bei den Burschenschaften auch die Justiz. Politisch gab es bereits Konsequenzen: Der FDP-Kreisverband in Bonn, in der der Burschenschafter seit Jahren einfaches Parteimitglied ist, entschied, ein Ausschlussverfahren gegen ihn zu beantragen.
Was der Burschenschafter über den Nazi-Widerstandskämpfer schrieb
Die Vorgeschichte: Recherchen von SPIEGEL ONLINE hatten zutage gefördert, dass Norbert Weidner - so heißt der Burschenschafter - den Theologen Dietrich Bonhoeffer, der im KZ hingerichtet wurde, öffentlich als "Landesverräter" bezeichnet hatte - und zwar in einem Leserbrief an die Mitgliedszeitung der "Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn".
Weidner verteidigte darin zudem die Hinrichtung Bonhoeffers: "Rein juristisch halte ich die Verurteilung für gerechtfertigt." Er schreibt über eine Verurteilung, die so zustande kam: Ein nicht zuständiges SS-Standgericht hatte Bonhoeffer in den Tod geschickt, ohne Verteidigung, ohne schriftliche Aufzeichnung, mit dem KZ-Kommandanten als Beisitzer. Bonhoeffer starb kurz vor Kriegsende, einen Tag nach dem Urteil, durch den Strang.
Die Burschenschaft, in der Weidner Mitglied ist, hatte bereits im vergangen Jahr beim "Ariernachweis"-Streit im Dachverband Deutsche Burschenschaft (DB) eine führende Rolle gespielt. Entzündet hatte sich die Auseinandersetzung damals an einem chinesischstämmigen Burschenschafter: Einigen Verbandsbrüdern war er nicht deutsch genug.
Die Ermittlungen dürften den Streit im Dachverband erneut anheizen. Bald steht wieder der Burschentag an, das wichtigste Treffen der Deutschen Burschenschaft, zu dem Vertreter aller Mitgliedsbünde nach Eisenach kommen. Wieder sieht es so aus, als würden Rechtsextreme das öffentliche Bild prägen - und die Justiz beschäftigen.
fdi/otr