Schon drei Mal hat Ex-Innenminister Gerhart Baum erfolgreich
Verfassungsbeschwerde erhoben. Jetzt will er in Karlsruhe das
BKA-Gesetz stoppen.
Von Heribert Prantl
Sein demnächst erscheinendes Buch trägt den programmatischen Titel: "Rettet die Grundrechte!" Es handelt sich, so der Untertitel, um eine "Streitschrift". Seine wichtigsten Streitschriften vertraut Rechtsanwalt Gerhart Baum aber nicht dem Buchhandel, sondern dem Bundesverfassungsgericht an; soeben hat der frühere FDP-Innenminister des Kabinetts Helmut Schmidt zusammen mit weiteren prominenten Klägern in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingelegt.
Das Gesetz erlaube dem Bundeskriminalamt, so die Kläger, verfassungswidrige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht, in die Pressefreiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung und in das vom höchsten Gericht soeben erst entwickelte "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme", also in das sogenannte Computergrundrecht. Diese jüngste Klage ist der vorläufige Höhepunkt einer ganzen Reihe von Baum'schen Verfassungsbeschwerden gegen die Sicherheitsgesetze, die nach dem 11. September 2001 erlassen wurden.
Drei Mal schon hat Baum erfolgreich Verfassungsbeschwerde erhoben - gegen den großen Lauschangriff (zusammen mit dem ehemaligen Bundestagsvizepräsidenten Burkhard Hirsch, FDP, und der ehemaligen FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger), gegen das Luftsicherheitsgesetz (zusammen mit Hirsch) und gegen die Online-Durchsuchungsregelungen des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes. Eine weitere Verfassungsklage (gegen die Vorratsdatenspeicherung) steht zur Entscheidung an.
Die nunmehrige Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz führt Baum zusammen mit dem Fernsehjournalisten Christoph Maria Fröhder, Vorstandsmitglied des Journalisten-"Netzwerks Recherche", mit Ullrich Schellenberg, Präsident des Berliner Anwaltvereins, mit Jörg-Dietrich-Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, und mit Michael Naumann, dem Herausgeber der Wochenzeitung Die Zeit und früheren Staatsminister für Kultur im Kabinett Schröder. Als Prozessbevollmächtigter wirkt unter anderem Burkhard Hirsch.
"Intolerables Vorhaben"
Die Kläger begehren in ihrer über 50-seitigen Verfassungsbeschwerde, zentrale Paragraphen des Bundeskriminalamt-Gesetzes, in Kraft seit 1. Januar 2009, für verfassungswidrig zu erklären. In der Einleitung der Klage heißt es, das Gesetz verändere die Fundamente der deutschen "Sicherheitsarchitektur" in bedenklicher Weise; es vermische nämlich die Kompetenzen von Geheimdienst und Polizei.
Im Übrigen setze der Gesetzgeber sein intolerables Vorhaben fort, "den Schutz von Personen zu relativieren, die aufgrund ihres Berufs gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind". Das angegriffene Gesetz erlaubt dem Bundeskriminalamt eine Vielzahl heimlicher Ermittlungsmaßnahmen zur Vorbeugung, also ohne konkreten Verdacht - Telefonüberwachung, Lausch- und Spähangriff, Computer-Durchsuchung.
All diese Maßnahmen dürfen sich laut BKA-Gesetz auch gegen die Vertrauenspersonen richten, denen in der Strafprozessordnung eigentlich ein Zeugnisverweigerungsrecht eingeräumt wird. Die Beschwerdeführer aus den diversen Berufsgruppen (Journalisten, Ärzte, Anwälte) beklagen die Missachtung dieses Zeugnisverweigerungsrechts durch das Gesetz.
"Das Misstrauensrecht der BKA-Beamten"
Zeugnisverweigerungsrecht heißt: Der Arzt muss nicht über seinen Patienten aussagen, der Anwalt nicht über seinen Mandanten, der Journalist nicht über seinen Informanten. Dieses Recht, so die Verfassungsbeschwerde, werde vom BKA-Gesetz ausgehebelt. Ärzte, Anwälte und Journalisten gelten zwar im Gesetz nicht als "Zielpersonen", aber als "Begleit- und Kontaktpersonen", die sich Zugriffe gefallen lassen müssen. Allein den Abgeordneten, den Strafverteidigern und den Geistlichen (nicht den Imamen und Mullahs) bleibt das alte Zeugnisverweigerungsrecht erhalten.
Das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten, Anwälten und Mandanten, Journalisten und Informanten unterliege nun , so sagt es der Kläger Michael Naumann, "dem Misstrauensrecht von BKA-Beamten". Das Verfassungsgericht solle wieder eine grundgesetzgemäße Rechtslage herstellen.
(SZ vom 23.04.2009/woja)