Pressemitteilung des Legal Teams zum Castortransport

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Als Rechtsbeistand der Protestbewegung begleitet das Legal Team den diesjährigen Castortransport. Es besteht aus mehr als 20 Anwältinnen und Anwälten. Für alle juristischen Fragen rund ums Demonstrationsgeschehen stehen die Mitglieder des Legal Teams Medienvertreterinnen und Medienvertretern gern zur Verfügung.


Ressort: Innenpolitik ‐ Thema: Castortransport, Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg, Demonstrationsfreiheit

Castortransport: Campurteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg stellt Versammlungsrecht in Frage

Das Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigte mit einem Urteil vom 22.11 das Verbot des „Castorcamps“ in Dumstorf.

„Mit einer solchen Argumentation, wie sie in der Begründung des Urteils zum Castorcamp in Dumstorf steht, könnte im Grunde jede Versammlung verboten werden. Aus rechtlicher Sicht ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg sehr bedenklich,“ so Peer Stolle, Rechtsanwalt der Castorgegnerinnen und Castorgegner.

Das Gericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass durch die „Veranstaltung gemäß §8 Abs. 2 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes die öffentliche Sicherheit gefährdet werde.“ Es bestehe die Gefahr, dass aus dem Bereich des Camps so genannte Schotter Aktionen durchgeführt werden sollen, da auf verschiedenen Internetseiten zum Schottern aufgerufen werde. Auch in diesem Jahr könnten sich gewaltbereite Störer vom Aufruf zum
Castorschottern angesprochen fühlen. Es handele sich um einen polizeilichen Notstand.


Dadurch sei das Totalverbot gerechtfertigt, obwohl der Großteil der DemonstrantInnen sich friedlich verhalten werde, so das Verwaltungsgericht Lüneburg.

Durch eine derartige Logik sowie die Kriminalisierung eines Teils der Proteste soll offenbar versucht werden eine wirksame demokratische Protestbewegung zu deligitimieren und zu spalten.


„Wenn das Verwaltungsgericht Lüneburg meint, Castorcamps gefährden die öffentliche Sicherheit, trägt das Urteil eher der Überforderung der Polizei Rechnung, anstatt Grundrechte aufrecht zu erhalten. Bereits im letzten Jahr wurden Rechte auf Versammlungsfreiheit, der körperlichen Unversehrtheit sowie weiterer Grundrechte der Demonstrierenden beim Castortransport systematisch verletzt. Die Polizei griff damals auf rechtswidrige Strategien zurück, um eine große demokratische Protestbewegung einzudämmen. Vor dem Hintergrund scheint das Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg schlicht politisch motiviert," so Britta Eder, Anwältin im Legal Team.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter 0160 98474290 zur Verfügung


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