Sachsens Innenminister gerät wegen der Handydatenaffäre unter Druck. Die Dresdner Staatsanwaltschaft verdächtigt einen linken Anwalt, die Presse informiert zu haben. Von Jennifer Stange
DRESDEN taz | Im Zuge der Dresdner Handydatenaffäre sucht die Staatsanwaltschaft nun einen angeblichen Informanten der Presse. Dem Rechtsanwalt und Fraktionsvorsitzenden der Linken im Dresdner Stadtrat, Andre Schollbach, wirft sie vor, eine "verbotene Mitteilung" aus einem Gerichtsverfahren öffentlich gemacht zu haben, die den sächsischen Innenminister Markus Ulbig (CDU) Lügen strafte. Schollbach bezeichnete den Vorwurf als "absurd".
Während Ulbig bis Ende Juni den Einsatz eines Gerätes, das die massenhafte Erfassung von Handydaten ermöglicht, bestritten hatte, beriefen sich Medien und Oppositionspolitiker auf behördliche Unterlagen, die genau das Gegenteil bewiesen. Schollbach hatte unter anderem dem Neuen Deutschland gesagt, ihm läge ein Dokument des sächsischen Landeskriminalamts vor, das den Einsatz eines sogenannten IMSI-Catchers am 19. Februar belege.
Kurz darauf wurde in der Dresdner Morgenpost ein entsprechendes Papier als Faksimile abgedruckt. Beide Zeitungen wurden Ende vergangener Woche vom sächsischen Landeskriminalamt aufgefordert, die entsprechenden Unterlagen im Fall Schollbach "freiwillig" herauszugeben - allerdings ohne Erfolg.
Peter Rzepusie, Chefredakteur der Dresdner Morgenpost, sagte der taz: Man werde nicht kooperieren, selbst wenn nicht auszuschließen sei, dass die Dresdner Staatsanwaltschaft "jetzt auch noch in eine Redaktion einmarschiert".
Rechtsvertreter der Linkspartei
Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im sächsischen Landtag, ist über die Ermittlungen gegen Schollbach verärgert. "Ein unüberschaubarer Personenkreis - selbst Polizei- und Justizbeamte - hatten Zugang zu den Unterlagen", sagte Lichdi. Schollbach sieht in den Ermittlungen gegen ihn eine "politische Retourkutsche".
Als Rechtsvertreter der Linkspartei hatte er gegen die Razzia im "Haus der Begegnung" am 19. Februar 2011 (taz berichtete) geklagt. Das Landgericht entschied Ende Juli, dass die Durchsuchung der dort ansässigen Geschäftsräume der Linkspartei nicht durch einen richterlichen Beschluss gedeckt war. Das Land Sachsen leiste mittlerweile Schadensersatz für die entstandenen Schäden.
Darüber hinaus vertritt Schollbach Personen, die bei der Durchsuchung über Nacht in Gewahrsam genommen wurden. Auch ein halbes Jahr später wird dem Anwalt in keinem der genannten Fälle Akteneinsicht gewehrt. Allein deshalb sei die Behauptung nicht haltbar, er habe Informationen weitergegeben, so Schollbach.