Nach längerem juristischen Hick-Hack ist das Urteil gegen das NPD-Vorstands-Mitglied Thomas Wulff für den 20 10.2010 zu erwarten. Seit dem August stritten verschiedene Instanzen der Justiz über die Rechtmäßigkeit der Anklage. Schlussendlich wurde der Anklage stattgegeben und die 6. Strafkammer des Bochumer Landgericht wird ein Urteil darüber fällen, ob Wulffs Rede vom 25.10.2008 auf einer NPD-Demonstration in Bochum volksverhetzend war oder nicht. Gestern am 11.10.2010 verlas das Gericht Thomas Wulff 12 Vorstrafen, die er in den letzten 25 Jahren kassierte. Zur Information hier der aktuelle Lokalartikel.
Wulff selber bezeichnet den Prozeß als Farce.
Wie immer zeigt sich die selbsternannte „Herrenrasse“ jammerig, wenn sie Federn lassen muss. Klopft dabei aber auch immer wieder markige Sprüche.
Im Internet stellte Wulff eine Erklärung zum Prozess, wo er sich mit seinen Äußerungen in eine Reihe mit Stoiber, Helmut Schmidt, Gerhard Schröder, Rüttgers und Sarazzin stellt, die für ihre abwertenden Äußerungen gegenüber Ausländern nicht angeklagt würden.
Unfreiwillig offenbart dieser Vergleich mehreres:
- Alltagsrassismus wird oft mitgeprägt von Herrschenden und Politikern und willig von Medien transportiert.
- Die Nazis sehen sich als das Original der rassistischen Propaganda an. Sehen sich in der Rolle des Stichwortgebers, der aber ungeliebt für seinen puristischen Rassismus bestraft wird.
- Die Mehrheitsgesellschaft nähert sich in ihrer Argumentation den Nazis an. Parteien und Politiker suchen ihre Vorteilsnahme im rechten Populismus.
- Gleichzeitig benötigt die Mehrheitsgesellschaft die Nazis und ihren angeblichen Kampf gegen diese, um sich selbst ein Alibi als Demokraten zu geben.
Wie auch immer. Sollte Thomas Wulff gesiebte Luft durch schwedische Gardinen atmen müssen, wird wohl kaum einer eine Träne im Knopfloch tragen.