AfD: Staatsanwaltschaft will Petry anklagen

Erstveröffentlicht: 
19.06.2017

Die Justiz in Dresden hat beantragt, die parlamentarische Immunität der AfD-Chefin aufzuheben. Es geht um Meineid und widersprüchliche Aussagen zur Landtagswahl 2014.

 

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim sächsischen Landtag die Aufhebung der Immunität von AfD-Chefin Frauke Petry beantragt. Sie will gegen die sächsische Fraktions- und Landschefin Anklage erheben. In dem laufenden Ermittlungsverfahren geht es um den Verdacht des Meineids und des fahrlässigen Falscheids. Auf ersteres steht mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe, letzteres könnte bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe bedeuten

 

Der zuständige Immunitätsausschuss des Landtages werde noch in dieser Woche über das weitere Vorgehen beraten, sagte ein Parlamentssprecher. Mit einer Entscheidung sei aber frühestens Ende August zu rechnen. Drei Wochen später ist Bundestagswahl. 

 

Das Ermittlungsverfahren läuft bereits länger als ein Jahr. Hintergrund der nun geplanten Anklage sind widersprüchliche Aussagen Petrys vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste der AfD zur Landtagswahl 2014.  Damals wurden Kandidaten angehalten, der Partei Darlehen für die Finanzierung des Landtagswahlkampfes zu gewähren. Ein Kandidat hatte Beschwerde gegen die Entscheidung eingereicht, ihn von der Kandidatenliste zu nehmen, auf die er bereits gewählt worden war. Er vermutete, es habe damit zu tun, dass er kein Darlehen gewähren wollte. Mehrere Strafanzeigen wurden gestellt, unter anderem von einem Abgeordneten der Linken. 

 

Neue Ermittlungen seit Mai 2016


Der Wahlprüfungsausschuss des Landtages hatte Petry dazu angehört. Er befasst sich bereits seit mehr als zwei Jahren mit dem Fall. Kritiker monierten, man versuche, das Verfahren bis nach der Bundestagswahl zu verzögern.

 

Auch die Justiz ist schon lange tätig: Vor einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Dresden sich nach einer Prüfung zunächst dagegen entschieden, ein Ermittlungsverfahren überhaupt einzuleiten, weil der Wahlprüfungsausschuss "keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle" im Sinne des Strafgesetzbuches sei. Die Generalstaatsanwaltschaft kassierte die Entscheidung aber und hob die Einstellungsverfügung auf. Im Mai 2016 informierte die Staatsanwaltschaft den Landtag, dass man nun in der Sache ermitteln werde.

 

Petry ist vor wenigen Wochen erneut Mutter geworden. Öffentlich ist seit dem Bundesparteitag im April in Köln nicht maßgeblich in Erscheinung getreten. Auf dem Delegiertentreffen hatte sie vergeblich versucht, die AfD von einer neuen Strategie zu überzeugen, die auf die Übernahme von Regierungsverantwortung ab 2021 zielt.

 

Nach Angaben der Justiz bestätigten sich ähnliche Verdachtsmomente gegen einen weiteren Abgeordneten nicht. Der Verdacht eines Meineides oder eines fahrlässigen Falscheides war nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht zu erhärten.