Knapp zwei Monate nach seiner Festnahme in einer Flüchtlinsgunterkunft in Borsdorf im Landkreis Leipzig haben die sächsischen Behörden einen marokkanischen Terrorverdächtigen abgeschoben. Der 24-Jährige, der einen Anschlag auf die russische Botschaft in Berlin geplant haben soll, sei am Freitagabend via Frankfurt in seine Heimat geflogen worden, teilte das Innenministerium in Dresden am Sonnabend mit. Er befand sich seit dem 21. April in Abschiebehaft.
Abschiebung hatte sich wegen fehlender Papiere verschoben
Die Sicherheitsbehörden waren knapp zwei Wochen zuvor aufgrund von
Hinweisen auf den Mann aufmerksam geworden und hatten ihn in der
Flüchtlingsunterkunft festgenommen. Gegen ihn wurde wegen des Verdachts
einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ermittelt. Die
Staatsanwaltschaft Dresden hielt sich allerdings immer bedeckt zu den
Ermittlungserkenntnissen. So wurde auch nicht mitgeteilt, ob bei dem
Mann belastendes Material zu dem angeblich geplanten Anschlag gefunden
wurde.
Da der 24-Jährige als islamistischer Gefährder eingestuft
wurde, wurde gegen ihn gerichtlich eine Abschiebungsanordnung erlassen.
Die Abschiebung zog sich so lange hin, weil die nötigen Papiere aus
Marokko fehlten. "Die erfolgreiche Auflösung des aktuellen Falles zeigt
die gute Vernetzung der beteiligten Behörden - von der
Informationsgewinnung, über die Festnahme bis hin zur Rückführung",
erklärte Sachsens Innenminister Markus Ulbig.
Ulbig besucht am Montag Frontex-Polizisten in Bulgarien
Ulbig wird am Pfingstmontag gemeinsam mit dem hessischen Innenminister Peter Beuth nach Bulgarien reisen. Sie wollen sich dort über die Arbeit der europäischen Grenzschutzagentur Frontex an der EU-Außengrenze informieren und die dabei eingesetzten deutschen Polizisten besuchen. Im Vorfeld bekräftigten beide Minister ihre Forderung nach einem EU-Reiseregister. "Wir müssen uns als Europäer darauf verständigen, wer eine Bleibeperspektive hat und wer nicht", so die Minister. "Im Umkehrschluss soll aber auch jeder, der in die EU einreist, wissen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um bei uns zu bleiben."