Sachsens Verfassungsschutz - „Sachsensumpf“-Prozess geht weiter - Zeugenvernehmung verschoben

Erstveröffentlicht: 
28.05.2017

Im Prozess um die Aufarbeitung der sogenannten „Sachsensumpf“-Affäre verschiebt sich die Vernehmung der ersten Zeugen. Ursprünglich war sie bereits für Montag am Landgericht Dresden geplant. Nun wird erst Ende Juni damit gerechnet.

 

Leipzig. Im Prozess um die Aufarbeitung der sogenannten „Sachsensumpf“-Affäre verschiebt sich die Vernehmung der ersten Zeugen. Ursprünglich war sie bereits für Montag (ab 09.00 Uhr) am Landgericht Dresden geplant. Nun wird erst Ende Juni damit gerechnet. Stattdessen soll die Befragung der 58 Jahre alten Hauptangeklagten weitergehen. Sie ist wegen Verfolgung Unschuldiger und Falschaussage angeklagt, bestreitet aber die Vorwürfe.

 

Die Frau hatte früher als Referatsleiterin im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) gearbeitet und Informationen zur vermeintlichen Korruptionsaffäre „Sachsensumpf“ für den Generalstaatsanwalt aufbereitet. Weil das Material nach Ansicht der Anklage nur auf Basis von Gerüchten und Vermutungen entstand und zu Ermittlungen gegen mehrere Personen führte, soll sie sich nun verantworten.

 

Die Verteidigung stellt die Anklage grundsätzlich in Frage. Ihrer Ansicht nach ist das LfV gar nicht Teil der Strafverfolgungsbehörden und kann somit auch keine Unschuldigen verfolgt haben.

 

Der „Sachsensumpf“ sorgte 2007 für Schlagzeilen. Hohe Justizbeamte und Politiker sollten angeblich in Netzwerke der Organisierten Kriminalität verwickelt gewesen sein. Ermittlungen bestätigten das nicht. In dem jetzigen Prozess ist auch ein Polizist angeklagt, der Informationen geliefert haben soll.