Verdächtigt trotz Alibi

Erstveröffentlicht: 
23.05.2017
Linke Aktivisten kritisieren am Amtsgericht Tiergarten eine Anordnung zur DNA-Abnahme

»Wer hat Angst vorm Alibi?«, steht auf einem Transparent gegenüber dem Amtsgericht in Moabit. Rund 15 Menschen haben sich zu einer Kundgebung zusammengefunden, um die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen Axel P. (Name von der Redaktion geändert) zu fordern. P. wird verdächtigt, im November 2015 an einem Angriff auf den Sänger einer Neonaziband beteiligt gewesen zu sein. Eine Anklage gibt es bisher nicht, P. soll allerdings eine DNA-Probe abgeben. Weil er das nicht will, ist er seit zwei Monaten untergetaucht.

 

Was war passiert? Vier Männer sollen im November 2015 in Kreuzberg den Sänger der Band »Deutsch, Stolz, Treu« angegriffen haben, so dass dieser mehrere Prellungen erlitt. So berichtet es P. auf der Internetseite whentheykick.blogsport.de, die zur Begleitung des Ermittlungsverfahrens eingerichtet wurde. Die Angreifer wurden nicht gefasst. Eineinhalb Jahre später, im Februar 2017, durchsuchte die Polizei zwei Wohnungen in Kreuzberg und Mitte. In einer Wohnung soll eine verdächtige Person angetroffen worden sein. Die Polizei nahm deren DNA ab. Der zweite Verdächtige, P., war zum Zeitpunkt der Durchsuchung nicht zu Hause. Eineinhalb Wochen später ordnete ein Richter an, dass auch seine DNA abgenommen werden müsse - P. ist also dazu verpflichtet.

 

Für seinen Anwalt Martin Henselmann ein nutzloser Akt: »Die DNA-Probe hätte keinerlei Aussagekraft«, sagt er dem »nd«. Zur Begründung legt er die bisherige Beweislage dar: Die Männer sollen beim Angriff Regencapes getragen haben. Eines der Capes soll am Tatort zurückgeblieben sein. An diesem habe die Polizei eine DNA-Spur gefunden, die sie nun entweder seinem Mandanten oder dem zweiten Verdächtigen zurechnet.

 

Wie sie darauf kommen? Vor acht Jahren sammelten Polizisten einen Gegenstand auf, den P. oder die zweite Person bei einer Personenkontrolle fallengelassen haben soll. Die Polizei nahm den Gegenstand mit und sicherte eine DNA-Spur - diese darf sie über einen langen Zeitraum aufheben. Nun will sie die gleiche DNA auf dem Regencape gefunden haben. »Selbst wenn die DNA zu meinem Mandanten gehören sollte, hieße das nicht, dass er einer der Täter war«, sagt Henselmann. Zum einen hätte P. sich das Cape zuvor beispielsweise vom Eigentümer borgen oder es an den späteren Träger verleihen oder verkaufen können. Deshalb tauge der DNA-Abgleich nicht als Beweis.

 

Zum anderen hat P. laut Henselmann ein Alibi: Als der Sänger überfallen wurde, arbeitete er. Und zwar weit weg vom Tatort. Das habe der Anwalt den Ermittlungsbehörden längst mitgeteilt. Diese hätten das Alibi allerdings nie überprüft. »Die Polizei hat nie mit seinem Arbeitgeber gesprochen«, sagt Henselmann. Täte sie dies, erübrige sich die DNA-Abnahme.

 

Wer hat Angst vorm Alibi?, ist daher eine Frage, die sich bei der Kundgebung alle stellen. Einer, der sich als Tim Reiche vorstellt, sagt ins Mikrofon: »Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle.« Die DNA-Abnahme sei ein Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung. Auch wenn DNA anlassbezogen genommen werde, wisse man nicht, ob die Proben nicht in den Akten verblieben. Auch wenn das rechtlich nicht erlaubt ist. Im Falle P. hält Reiche die Begründung für den Abgleich für fadenscheinig. »Es geht darum, ein politisches Zeichen zu setzen. Die Strafverfolgung ist zweitrangig.«

 

Henselmann geht davon aus, dass es nie zum Prozess gegen seinen Mandanten kommen wird. »Eineinhalb Jahre wurde lang und intensiv versucht, die Täter zu ermitteln. Doch es wurde nichts gefunden.« Der DNA-Abgleich mit seinem Mandanten sei nun der letzte Strohhalm der Ermittlungsbehörden - und ein nutzloser. Die Staatsanwaltschaft konnte zunächst keine Angaben zu dem Vorgang machen.