Abschiebung von Minderjährigen - Heim ins Heim

Erstveröffentlicht: 
04.05.2017

Eine deutsche Behörde plant zwei Heime in Marokko. Ihre Absicht ist es, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dorthin abzuschieben.

 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) will Abschiebeheime für Minderjährige in Marokko bauen. Dorthin sollen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge abgeschoben werden können, wenn sie straffällig werden oder wenn sie freiwillig zurückkehren. Das geht aus einem Planungsdokument des Bamf hervor, das der taz vorliegt.

 

Die zunächst zwei Heime sollen jeweils 100 Plätze umfassen und 960.000 Euro im Jahr kosten. Der Projektbeginn ist noch für 2017 geplant, die Pilotphase bis 2020 angesetzt. Neben Unterkunft und medizinisch-pädagogischer Betreuung sollen dort auch schulische und berufliche Ausbildung angeboten werden, heißt es in dem Papier.

 

Das Bamf will „geeignete NGOs“ mit der Errichtung und dem Betrieb der Heime in Marokko beauftragen. Diese sollen gemeinsam mit dem Bamf individuelle „Hilfspläne“ für die Jugendlichen entwickeln. Welche NGOs das sein sollen, ist unklar; ebenso, ob die Abschiebung statt oder nach einer Strafe in Deutschland vorgesehen ist. Das Bamf ließ alle Anfragen zu dem Projekt unbeantwortet.

 

„Geeignete“ EU-Staaten sollen sich an der Errichtung der Heime beteiligen können. Konkret gefragt wurde Schweden. „Projektpartner“ des Bamf sind Innen- und Sozialministerium von Nordrhein-Westfalen. 

 

Ein vergleichbares Projekt existiert bisher nirgendwo


Das Bundesland hatte im August 2016 mit dem Bund eine „Taskforce“ eingerichtet, die die „Rückkehrsituation“ für ausreisepflichtige Marokkaner verbessern soll. Dabei würden „Aspekte der illegalen Migration unbegleiteter minderjähriger Marokkaner mitbetrachtet“, heißt es in einer Stellungnahme der beiden Ministerien. Sie weisen darauf hin, dass die Heime auch Plätze für minderjährige Obdachlose in Marokko bieten sollen. „Dadurch soll eine Bleibeperspektive für diese Personen geschaffen und möglicher illegaler Migration nach Europa vorgebeugt werden.“ Die Planungen seien noch in einem frühen Stadium; in welchem Umfang sich Nordrhein-Westfalen letztlich beteiligen werde, sei offen.

 

Die Abschiebung unbegleiteter Minderjähriger ist rechtlich eine heikles ThemaEin mit den Bamf-Plänen vergleichbares Projekt existiert bislang nirgendwo. Dass die Wahl auf Marokko fiel, dürfte vor allem mit der Diskussion über kriminelle Migranten aus Nordafrika nach Köln zusammenhängen – tatsächlich ist die fragliche Gruppe extrem klein:

 

 

2016 stellten 35.939 unbegleitete Minderjährige in Deutschland einen ersten Asylantrag. Davon stammten nur 124 aus Marokko. Zwei unbegleitete minderjährige Marokkaner wurden 2016 in andere EU-Staaten abgeschoben. Insgesamt 3.999 Marokkaner stellten 2016 einen ersten Asylantrag, 174 von ihnen bekamen Schutz. Derzeit leben etwa 72.000 Marokkaner in Deutschland, rund 3.800 sind ausreisepflichtig. Mit dem neuen Programm der Bundesregierung zur geförderten freiwilligen Rückkehr reisten 2016 insgesamt 170 unbegleitete Minderjährige aus, allerdings keine aus Marokko.

 

„Verantwortungslos“ nannte Grünen-Asylpolitikerin Luise Amtsberg die Pläne des Bamf. „Grundlegende Fragen, wie und mit wem das gelingen soll und wie dabei das Kindeswohls berücksichtigt werden soll, bleiben offen“, sagte Amtsberg. Abschiebungen und Entwicklungspolitik dürften nicht miteinander verknüpft werden. „Hier bahnt sich mal wieder ein Projekt an, auf dem ‚Fluchtursachen‘ draufsteht und Abschottung drinsteckt.“ 

 

Deutschland plant keine Heime in anderen Ländern 

 

Schweden räumt ein, dass Abschiebeheime, wie sie nun in Marokko entstehen sollen, künftig auch in anderen Ländern errichtet werden sollen. In der Antwort auf eine Anfrage der Grünen vom 19. April bestreitet das deutsche Innenministerium dies allerdings: Die Bundesregierung habe „keine diesbezüglichen Pläne“.