Nein zum Polizeistaat – gegen die Verschärfung des §113 StGB!

Symbolbild Polizei

Aufruf zur Demonstration am 25.3.2017 in Mainz
Die Angriffe auf deutsche Polizist*Innen nehmen in den letzten Jahren bedrohlich zu, alleine die Opferzahlen haben sich im Vergleich zu 2008 laut der polizeilichen Kriminalstatistik verdreifacht. Da ist es doch vollkommen nachvollziehbar, dass der Staat seine Exekutive schützen will, in dem er mal eben den §113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) verschärft, oder?


Jedenfalls für Justizminister Heiko Maas und andere Fans eines autoritären Polizeistaats. Schauen wir uns ihre Argumente doch mal an:

Heiko Maas (SPD): „Wir haben mittlerweile jedes Jahr über 60.000 Angriffe.“

Dr. Johannes Fechner (SPD): „Das sind über 170 pro Tag.“

Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU): „Im Jahr 2015 sind mehr als 64.000 Polizisten Opfer von Straftaten geworden:“

Doch entsprechen diese Zahlen wirklich den realen Zuständen? Stimmt es, dass sich die Zahl der Angriffe auf Polizeibeamte in den letzten 9 Jahren verdreifacht hat? Die Antwort ist ziemlich einfach: Nein.

 

Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst nicht nur Verurteilungen, sondern alle eingeleiteten Ermittlungserfahrungen, sogar solche die eingestellt werden. Jeder Mensch, der ein wenig auf antifaschistischen Versammlungen unterwegs ist, weiß, dass eine Anzeige wegen §113 StGB auch ohne jeglichen aktiven Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gerne mal gestellt wird. Beispielsweise wenn man Opfer von Polizeigewalt wird und diese zur Anzeige bringt. So macht der Straftatbestand „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ zwei Drittel der Opferzahlen aus.

Die Opferzahlen sind auch so eine Sache, auf die sich die Bundesregierung zur Argumentation bezieht. Sie sollen sich seit 2008 verdreifacht haben. Die Ermittlungsverfahren nach §113 StGB sind laut Kriminalstatistik aber seit 2008 kontinuierlich zurückgegangen. Wie passt das zusammen? Ganz einfach: Polizist*Innen sind, insbesondere bei Demonstrationen, meistens in Gruppen unterwegs. Wenn eine*r davon angegriffen wird, zählen alle Beamt*Innen der Gruppe als Opfer.

Es ist also zu sehen, dass sich die Bundesregierung auf eine völlig verfälschte Statistik bezieht, um einen Gesetzesparagraphen, der systematisch zum mundtot Machen von Opfern von Polizeigewalt und zur Kriminalisierung antifaschistischen Protests verwendet wird, zu verschärfen. Wer eine*n Polizist*in schubst, soll in Zukunft für mindestens 3 Monate ins Gefängnis. Und wie schnell eine unwillkürliche Abwehrbewegung gegen einen Polizeiangriff zu einem Angriff ausgelegt werden kann, mussten etliche Menschen schon schmerzhaft am eigenen Leib erfahren.

Wir sagen NEIN zu Polizeigewalt und -willkür, NEIN zum weiteren Schritt Richtung Polizeistaat und daher NEIN zur Verschärfung des §113 StGB und rufen daher zu einer Demonstration unter dem Motto „Nein zum Polizeistaat – Gegen die Verschärfung des §113 StGB!“ am Samstag, den 25.3.2017 um 16 Uhr am Schillerplatz auf, um unseren Protest dagegen auf die Straße und in die Mitte der Gesellschaft zu tragen.

25.3.2017

16 Uhr

Schillerplatz