Das Landgericht Zwickau hat einen 32-Jährigen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht sprach den Familienvater des 15-fachen Mordversuchs und versuchter schwerer Brandstiftung schuldig. Er hatte am 22. Mai 2016 gegen zwei Uhr nachts zwei selbstgebaute Molotowcocktails in eine Asylbewerberunterkunft in der Zwickauer Kopernikusstraße geworfen.
Gericht sieht Mordvorsatz
Das Gericht sah in seiner Urteilsbegründung die Mordmerkmale Heimtücke, niedrige Beweggründe und gemeingefährliche Mittel als erfüllt an. Die Kammer erkannte bei dem Täter eine rechte Gesinnung und Nähe zu den sogenannten Reichsbürgern. Strafmildernd wirkte sich aus, dass der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hatte, Reue zeigte und nicht vorbestraft war. Mit seinem Urteil blieb das Gericht zwischen dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Die Anklage hatte fünf Jahre Haft gefordert. Der Täter habe unbekannte Menschen der Gefahr des Todes ausgesetzt, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Der Verteidiger des Beschuldigten hatte auf höchstens vier Jahre Haft plädiert.
Dass der Anschlag nicht in einer Katastrophe endete, ist einem Bewohner der Flüchtlingsunterkunft zu verdanken. Vor Gericht schilderte der Mann aus Pakistan noch einmal die Geschehnisse der Tatnacht. Er war auf den Flur getreten und hatte sofort das Feuer bemerkt. Panisch geworden, verständigte er den Wachschutz. Dabei rutschte er im Hausflur aus und zerschnitt sich an den zerborstenen Molotowcocktails die Hand. Andere Personen aus dem Gebäude kamen durch das Feuer nicht zu Schaden. Insgesamt entstand ein Sachschaden von etwa 500 Euro.