3 150 Euro Strafe für Facebook-Hetzer

Erstveröffentlicht: 
07.03.2017

Was Jörg E. in den sogenannten sozialen Medien veröffentlicht hat, ist starker Tobak. Im August 2015, Tage bevor in einem früheren Baumarkt in Heidenau eine Flüchtlingsunterkunft eingerichtet wurde, hat der Deutsche (46) aus Dresden völlig die Kontrolle verloren. Auf der Facebook-Seite „Heidenau-Hört zu – unzensiert“ hetzte er gegen Ausländer in einer Art, wie es nur hartgesottene Nazis tun.

 

Unter einem Foto des Baumarkts stellte er Flüchtlinge pauschal als „Vergewaltiger“ dar und schrieb von „Wiedereinführung von Duschanlagen“, womit er die Massenvernichtung von Menschen im Dritten Reich meinte, wie er nun zugab. Der Angeklagte sagte, er bedauere seine Äußerungen. Er sei in Rage gewesen. Befreundete Bademeister aus Heidenau hätten gesagt, ihr Dienst kotze sie an. „Asylanten“ hätten immer wieder Badegäste belästigt. „Wenn der Freundeskreis betroffen ist, kocht es mal hoch.“

 

Der Staatsanwalt nahm ihm das nicht ganz ab. Schriftlich habe E. sich über anderen verächtlich geäußert. E.s Verteidiger sprach von einer schwierigen Rechtslage. Es gebe auch Richter des Landgerichts, gegen die aktuell wegen Volksverhetzung ermittelt worden sei. Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 3 150 Euro und sagte, ein Mordaufruf liege weit jenseits aller Grenzen.