Verfahren gegen Thierse wegen Sitzblockade eingestellt

Mit der Sitzblockade wurde die Demonstration der Neonazis für rund eine Viertelstunde aufgehalten. (Foto: REUTERS)
Erstveröffentlicht: 
20.05.2010

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse muss wegen seiner Sitzblockade gegen Neonazis am 1. Mai nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Das Verfahren werde - vorbehaltlich der noch einzuholenden gerichtlichen Zustimmung - "wegen geringer Schuld" eingestellt, teilte die Berliner Staatsanwaltschaft mit. Gründe seien die kurze Dauer der Blockade und dass die Blockierer sich freiwillig entfernt hätten. Die Sitzblockade sei strafrechtlich nicht als Nötigung einzustufen, sondern nach Paragraf 21 des Versammlungsgesetzes nur als grobe Störung eines genehmigten Aufzuges.

 

Scharfe Kritik der Union


Der SPD-Politiker Thierse hatte zusammen mit anderen Politikern, darunter der Grünen-Politiker Wolfgang Wieland, am 1. Mai eine Zeit lang die Demonstrationsroute der Neonazis durch einen Berliner Bezirk blockiert. Das hatte ihm nicht nur scharfe Kritik der Union eingebracht, sondern auch von Parteifreunden. Thierse selbst hatte seine Aktion damit verteidigt, er habe als Bundestagsvizepräsident die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten wie alle anderen auch.

 

Demonstrationszug "grob gestört"


Die Staatsanwaltschaft erklärte, eine Strafverfolgung der Abgeordneten sei nur aufgrund ihres Bekanntheitsgrades möglich gewesen, weil die Personalien der übrigen Gegendemonstranten nicht festgestellt worden seien.