Lüge vor NSU-Untersuchungsauschuss Geldstrafe wegen Falschaussage

Erstveröffentlicht: 
15.02.2017

Ein ehemaliger NPD-Funktionär hat den NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags belogen. So sieht es jedenfalls das Stuttgarter Amtsgericht. Die Falschaussage hat ein Nachspiel.

 

Sein Auftritt vor dem ersten NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags hat für einen ehemaligen baden-württembergischen NPD-Funktionär jetzt ein Nachspiel. Das Stuttgarter Amtsgericht verurteilte den Mann am Mittwoch wegen falscher uneidlicher Aussage zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro.

 

 

Mike L. war in der 35. Sitzung des Gremiums 2015 zu seinen Kontakten in die rechtsextreme Szene befragt worden. Auf die Frage, ob er 2001 für die NPD bei den Landtagswahlen angetreten sei, antwortete der damals 38-jährige Kaufmann laut Protokoll: „Nicht dass ich wüsste. Da war ich schon nicht mehr Mitglied. Das könnte eigentlich nicht zutreffen.“ 

 

Bewusst falsche Angabe


Richterin Szwarc sah darin eine „bewusst falsche“ Angabe. Eine Landtagskandidatur sei „kein alltägliches Geschehen“, das man einfach vergesse. Wenn er sich nicht habe erinnern können, hätte L. dies auch in der Sitzung mitteilen müssen.

 

Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) beschrieb als Zeuge vor dem Amtsgericht die Situation im Landtag. Er habe L. am Anfang der Sitzung auf seine Wahrheitspflicht hingewiesen. Sie hätten es bei einigen Zeugen mit „gut geschulten Leuten“ zu tun, die „sehr geschickt“ antworten würden. Ein amtlicher Stimmzettel zur Kandidatur von L. habe ihm in der Sitzung nicht vorgelegen. „Das wäre sonst ein gefundenes Fressen gewesen“, so Drexler. Als der Ausschuss später das Wahldokument sah, habe er sich an das Justizministerium gewandt.

 

Vom Angeklagten geäußerte Zweifel an der Vollständigkeit des Protokolls räumte ein Vertreter des Stenografischen Dienstes im Landtag aus. Fehler seien „nach menschlichem Ermessen“ ausgeschlossen. Mike L. fühlt sich trotzdem vorgeführt. „Es ist ein Stigma“, sagte der Familienvater. Seit 16 Jahren sei er in keiner Partei oder Szene mehr aktiv. Ob er Berufung gegen das Urteil einlegt, will er mit seinem Anwalt besprechen.