Angesichts der brutalen Machtausübung durch US-Präsident Donald Trump in den ersten zwei Wochen nach seinem Amtsantritt stellte sich zuletzt eine Frage immer drängender: Wer kann ihn noch aufhalten? Seit diesem Wochenende wissen wir es: die amerikanische Justiz. Ein Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung von Bundesrichter James Robart aus Seattle, die von Trump verfügte Einreisesperre für Menschen aus sieben überwiegend muslimischen Ländern sowie für Flüchtlinge aus Syrien vorläufig außer Kraft zu setzen.
Bewohner aus den sieben arabischen Ländern dürfen also vorläufig wieder in die USA einreisen, so wie es Tausende Demonstranten im Land, aber auch in Europa gefordert hatten. Für Trump bedeutet es die erste herbe Niederlage in seiner noch jungen Amtszeit. Seine Regierung hatte zwar umgehend Berufung gegen die weltweit beachtete Entscheidung des mutigen, unabhängigen Richters Robart eingelegt, aber die wurde vom übergeordneten Gericht erst einmal verworfen.
Dennoch kann es gut sein, dass das Einreiseverbot in einigen Monaten wieder in Kraft tritt. Dann nämlich, wenn Trumps Dekret vor dem Obersten Gericht landen sollte. Denn dort dürfte bis dahin eine konservative Mehrheit herrschen, die im Sinne des Präsidenten entscheidet, wenn der von ihm ernannte Richter Neil Gorsuch vom Senat bestätigt ist.
Dennoch demonstriert der juristische Streit um den Einreisebann, dass das in den letzten Wochen häufig zitierte System von checks and balances in den USA noch funktioniert. Der Präsident steht nicht über der Verfassung, selbst wenn er Trump heißt und sich über den Bundesrichter, der sich ihm entgegenstellte, lächerlich macht; Gerichte können seine Entscheidungen überprüfen und aufheben. Damit unterscheidet sich Amerika, trotz aller düsteren Prophezeiungen wegen Trumps autoritärer Politik, fundamental von autokratischen Staaten wie Russland oder der Türkei.
Die Probe, ob sich auch die republikanische Mehrheit in beiden Häusern des Kongresses Trump widersetzen wird, wenn er nach ihrer Meinung zu weit geht, steht noch aus. Eine ganze Reihe seiner mit Pomp unterzeichneten Dekrete müssen erst noch von der Regierung und vom Parlament umgesetzt werden. Bis dahin sind sie nur Absichtserklärungen. Und im Kongress regt sich schon Kritik an der einen oder anderen Maßnahme des Präsidenten. Trump könnte also durchaus auf Dauer zur Mäßigung gezwungen werden: durch die Abgeordneten, Proteste der Zivilgesellschaft oder Gerichte. Sicher ist das allerdings nicht.
Schon deshalb sollte man sich in Europa mit der Freude über den Richterspruch aus Seattle zurückhalten. Aber noch aus einem anderen gewichtigen Grund. Denn die Empörung über das von Trump verfügte Einreiseverbot für Muslime aus bestimmten Ländern mag diesseits des Atlantiks zu Recht besonders groß sein, weil es eine religiöse Diskriminierung und einen Verstoß gegen Menschenrechte darstellt. Aber Europa selbst ist nicht viel besser. Zwar gilt hier kein entsprechendes, von oben erlassenes generelles Einreiseverbot. Aber faktisch nehmen die meisten EU-Staaten – bis auf Deutschland und die Erstaufnahmeländer Italien und Griechenland – kaum Menschen aus den arabischen, überwiegend muslimischen Ländern auf, nicht einmal Flüchtlinge aus dem Kriegsland Syrien.
Festung Europa
Seit knapp einem Jahr gilt das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei, das die Einreise von dort fast komplett unterbindet. Nun soll ein ähnliches Abkommen mit dem failed state Lybien geschlossen werden, um auch die Route über das zentrale Mittelmeer zu kappen. Zynischer geht es kaum. In Libyen herrschen nach Angaben deutscher Diplomaten in Privatlagern, in denen Fluchtwillige interniert sind, KZ-ähnliche Zustände. Von Exekutionen, Folter und Vergewaltigungen wird berichtet. Sollen die Menschen dort bleiben oder dorthin zurückgeschickt werden? Ist das die hoh(l)e Moral Europas?
Wie sehr das menschenfeindliche Denken inzwischen in die Köpfe selbst von Politikern eingedrungen ist, die gemeinhin nicht als Hardliner gelten, zeigen Äußerungen von SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann. Er schloss sich am Wochenende der Forderung von Innenminister Thomas de Maizière an, aus dem Mittelmeer gerettete Flüchtlinge nach Nordafrika zurückzubringen – angeblich um den Schleusern das Handwerk zu legen. In Wahrheit geht es um Abschreckung: Flüchtlinge und Migranten sollen sich gar nicht erst auf den gefährlichen Weg übers Meer Richtung Europa machen. Wie aber sonst sollen sie dorthin gelangen? Ein Visum würden sie kaum bekommen.
Die Einreise sei ein "Privileg" und kein Verfassungsrecht, argumentiert Trumps Regierung, ganz so, als sei der US-Präsident ein feudaler Herrscher, der nach Gutdünken entscheidet, wer ins Land darf und wer nicht. Schutz vor Verfolgung, Krieg und Not sind aber kein hoheitlicher Gnadenakt, sondern ein Menschenrecht, und ihn zu gewähren die völkerrechtliche Pflicht eines humanen Rechtsstaats. Wer sollte das besser wissen als Deutschland und die übrigen europäischen Staaten nach zwei Weltkriegen und der nationalsozialistischen und kommunistischen Gewaltherrschaft.