Unterlassungsklage endet mit Vergleich

Hammer, Prozess, Urteil

Die gestrige Verhandlung gegen den PEGIDA-Verantwortlichen Lutz Bachmann vor dem Dresdner Landgericht endete mit einem Vergleich. Die Verhandlung war notwendig geworden, nachdem Bachmann den Verein „Mission Lifeline“ im November vergangenen Jahres in sozialen Netzwerken als „kriminell agierende private Schlepperorganisation“ und „Gesetzesbrecher“ bezeichnet hatte. Die Beiträge wurden mittlerweile wieder gelöscht.

 

Daraufhin hatte der Verein auf Unterlassung geklagt. Beide Seiten einigten sich am Dienstag darauf, dass Bachmann künftig solche Äußerungen „zu unterlassen und auch auf anderem Weg nicht zu verbreiten [habe]“. Sollte er in Zukunft „gleich in welcher Weise und in welchem Medium“ noch einmal diese Verpflichtung verletzen, könnte der Verein gerichtlich ein Ordnungsgeld in erheblicher Höhe beantragen.

 

Keine Einigung konnten hingegen bei der Frage der angefallenen Kosten erzielt werden. Während die Verteidigung eine so genannte Kostenaufhebung gefordert hatte, sprach sich der Verein für eine vollständige Übernahme der Gesamtkosten durch die Gegenseite aus. Über die Frage will das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Heike Kremz nach eigenen Angaben „zeitnah“ eine Entscheidung treffen.

 

Dennoch zeigte sich Axel Steier vom Vorstand des Vereins im Nachgang zufrieden über den Vergleich: „Im Gegensetz zu Schlepperorganisationen handeln unsere Spender und wir aus rein humanitären Motiven. Wir retten Flüchtlinge und schicken sie nicht in den Tod, wie kriminelle Schlepper dies tun!“ Seenotrettung, so der Verein weiter, sei völkerrechtlich eine verbindliche Pflicht für jeden Kapitän eines Schiffes.

 

Der neue Trailer ist da: Seenotrettung made by you! pic.twitter.com/sYrd7Hr9VM

— DresdenBalkanKonvoi (@DDBalkanKonvoi) 10. Januar 2017

 

Das Dresdner Projekt sammelt seit letzten Jahr Spenden für den Kauf eines Rettungsschiffes, um damit dem täglichen Sterben im Mittelmeer etwas entgegen zu setzen. Der bereits mehrfach vorbestrafte Bachmann, den es inzwischen nach Teneriffa auf die Kanarischen Inseln verschlagen hat, war bei dem Prozess nicht anwesend, sondern ließ sich durch seine Anwältin Katja Reichel vertreten.