Hetze bei Facebook – Leipziger soll 1980 Euro Strafe zahlen

Erstveröffentlicht: 
03.01.2017

Hetze im Internet wird immer öfter zu einem Fall für die Justiz: Erst am Montag ist ein Leipziger (43) am Landgericht wegen Einträgen auf seiner öffentlich zugänglichen Facebook-Seite zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 22 Euro (1980 Euro) verurteilt worden.

 

Hetze im Internet wird immer öfter zu einem Fall für die Justiz: Erst am Montag ist ein Leipziger (43) am Landgericht wegen seiner für jedermann sichtbaren Facebook-Einträge verurteilt worden. Die 14. Strafkammer um Richter Bernd Gicklhorn hielt den arbeitslosen Industriemechaniker der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen für schuldig. Das Berufungsverfahren endete mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 22 Euro (1980 Euro).

 

Laut Gericht machte sich der nicht vorbestrafte Angeklagte aufgrund zweier Bild-Collagen schuldig, die er zwar nicht gestaltet, deren Postings er aber geteilt hatte. Ein Foto zeigt das Eingangsportal des ehemaligen Konzentrationslagers Buchenwald, betitelt mit „Wir nehmen alle Flüchtlinge!!! Ihr Team vom Krisenflüchtlings-Zentrallager Weimar-Ettersberg.“ Ein anderes Bild zeigt einen Mann mit nacktem Oberkörper und tätowiertem Hakenkreuz, betitelt mit „Wir warten“. Tatsächlich stammt die Szene aus einem Film über die US-amerikanische Neonazi-Szene. Allerdings sei in dem sozialen Netzwerk keinerlei Bezug zu dem Film hergestellt worden.

 

Zur Begründung des Urteils hieß es weiter, dass man sich kritisch über die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung äußern, aber nicht die Insignien der Nazis verwenden dürfe. „Hier wurde die Menschenwürde der Flüchtlinge angegriffen“, so Richter Gicklhorn. Die Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt.

 

In erster Instanz, am Amtsgericht Leipzig, war der Angeklagte nur wegen des zweiten Falls zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Euro (1500 Euro) schuldig gesprochen worden; im ersten Fall wurde die Volksverhetzung für nicht erwiesen erachtet. Dagegen war die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Ausgangspunkt für die strafrechtliche Verfolgung war ein anonymer Hinweis.

 

Wie berichtet, endete 2016 für einen 45-jährigen Leipziger ebenfalls ein Facebook-Eintrag wegen Volksverhetzung mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro (2250 Euro). Nach der versuchten Selbstverbrennung eines Flüchtlings hatte er 2015 gepostet: „Können die nicht warten, bis der Winter kommt?“ Und erst Ende November war Lutz Bachmann, Mitbegründer des islamfeindlichen Pegida-Bündnisses, in Dresden wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt worden, weil er auf einer öffentlich zugänglichen Facebookseite Asylbewerber als „Gelumpe“, „Dreckspack“ und Viehzeug“ bezeichnet hatte.

 

Bereits 2015 verzeichnete das sächsische Justizministerium diesbezüglich steigende Zahlen. Demnach wurden 31 Personen wegen Volksverhetzung angeklagt; ergingen zudem 79 Strafbefehle. In den Jahren zuvor gab es den Angaben zufolge durchschnittlich 10 bis 20 Verfahren.

 

Von Sabine Kreuz