Getötete Garderobenfrau: "Lasermann" für Mordprozess in Frankfurt ausgeliefert

Erstveröffentlicht: 
03.01.2017

Ein in Schweden inhaftierter Rechtsextremist ist für ein Mordverfahren in Frankfurt ausgeliefert worden. Er soll dort vor knapp 25 Jahren auf der Straße eine Frau erschossen haben.

 

Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt bestätigte dem hr am Dienstag, dass der 63-Jährige aus Schweden ausgeliefert wurde. Ihn erwartet in Frankfurt ein Mord-Prozess.

 

Der 63-jährige John A. soll 1992 die Garderobenfrau Blanka Z. in Frankfurt auf offener Straße mit einem Kopfschuss getötet haben. In dem Restaurant, in dem die Frau arbeitete, sollen die beiden zuvor in Streit geraten sein. A. soll der Frau vorgeworfen haben, ein elektronisches Notizbuch in der Garderobe aus seinem Mantel gestohlen zu haben. Die Ermittler halten es für möglich, dass bei der Tat die rechtsextreme Gesinnung des Mannes eine Rolle spielte, denn das 68 Jahre alte Opfer war Jüdin. 

 

Zeugen belasten den Verdächtigen


Außerdem sollen sich auf dem Notizbuch Daten über Auslandskonten des Schweden, der sich damals auf der Flucht vor den Behörden seines Heimatlandes befand, gespeichert gewesen sein. Die Ermittler vermuteten, dass er sich das Gerät von der Frau zurück holen wollte. Der Schwede bestreitet die Tat, mehrere Zeugen sollen A. jedoch als Täter identifiziert haben. Zunächst verliefen die Ermittlungen ergebnislos, 2014 wurden sie jedoch wieder aufgenommen, nachdem das Bundeskriminalamt mögliche Parallelen zu den Morden der NSU-Terroristen festgestellt hatte. 

 

In Schweden wegen Mordes im Gefängnis


Der Rechtsextremist hatte nach Angriffen auf insgesamt elf Migranten in Schweden seit den 90er Jahren wegen Mordes und mehrfachen Mordversuchs im Gefängnis gesessen. Laut Urteil tötete er aus Fremdenhass. Mit einem Gewehr mit Laser hatte er auf die elf Menschen geschossen, einer von ihnen wurde getötet, die anderen überlebten schwer verletzt.

 

Das zuständige Gericht in Södertorn südlich von Stockholm betonte im Vorfeld der Auslieferung, dass A., sollte er in Deutschland wegen Mordes verurteilt werden, die Strafe wiederum in Schweden verbüßen müsse.