Beim Thema Abschiebungen drückt Sachsen aufs Tempo. Als neuer Vorsitzender der Innenministerkonferenz will sich der sächsische Ressortchef Markus Ulbig (CDU) für schnellere Rückführungen Ausreisepflichtiger einsetzen.
Angesichts einer erwarteten starken Zunahme der Zahl abgelehnter und ausreisepflichtiger Asylbewerber in Deutschland setzt sich Sachsen für schnellere Abschiebungen ein. Dabei müsse auch über Leistungskürzungen und eine Umkehr der Nachweispflicht zum Erhalt einer Duldung nachgedacht werden, sagte Innenminister Markus Ulbig (CDU), der Anfang des Jahres den Vorsitz der Innenministerkonferenz übernimmt.
„Nach einer aktuellen Prognose werden wir in Deutschland im nächsten Jahr möglicherweise doppelt so viele ausreisepflichtige Asylbewerber haben wie bislang. Auf diese Situation müssen wir uns einstellen und die personellen Ressourcen in den für die Rückführung zuständigen Landesbehörden frühzeitig anpassen“, forderte er.
Eine für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstellte Studie der Unternehmensberatung McKinsey sagt Medienberichten zufolge für 2017 eine Zunahme der in Deutschland lebenden ausreisepflichtigen Ausländer auf mindestens 485 000 voraus. Bisher erhalten rund drei Viertel der Ausreisepflichtigen eine Duldung, etwa wegen Krankheit oder weil sie keinen Pass haben.
„Wir müssen die Anreize für Ausreisepflichtige hierzulande abbauen“, forderte Ulbig. In puncto Duldungen denke er „an eine Art Beweislastumkehr“: „Wer kein Bleiberecht in Deutschland bekommt, sollte künftig aktiv nachweisen müssen, warum es für ihn einen Grund zur vorübergehenden Duldung gibt.“ Bisher seien stets die Behörden in der Pflicht. „Man muss in diesem Zusammenhang auch über weitere Leistungskürzungen nachdenken.“
Die Rückführung abgelehnter Asylbewerber sei so wichtig wie die Integration derjenigen, die Anspruch auf Schutz hätten, sagte Ulbig. „Und da erwarten die Bürger von uns, dass wir geltendes Recht durchsetzen. Wer kein Bleiberecht hat, muss das Land verlassen.“
Von Januar bis Ende November wurden Ulbig zufolge aus Sachsen 3184 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben. 2015 waren es 1725. Ende Oktober lebten mehr als 5700 sogenannte „vollziehbar Ausreisepflichtige“ in den sächsischen Kommunen.
In Sachsen soll ab Mitte des kommenden Jahres eine Ausreisegewahrsam-Einrichtung in Betrieb gehen, in der Ausreiseplfichtige auf richterliche Anordnung bis zu vier Tage lang festgehalten werden können. Der Bau eines Abschiebegefängnisses, in dem Menschen, die sich der Abschiebung entziehen wollen, bis zu sechs Monate inhaftiert werden können, ist geplant.
Ulbig mahnte zugleich verstärkte Integrationsbemühungen an. Integration sei „der Schlüssel im Umgang mit den Menschen, die bei uns Schutz gefunden haben“, sagte er. Unter den Innenministern der Länder gebe es deshalb „große Erwartungen“ an die zuständigen anderen Ressorts. Integration sei für die Flüchtlinge wichtig, aber auch für die Bevölkerung. „Sonst verspielen wir die vorhandene Solidarität.“