Anklage wegen ausländerfeindlichen Angriffen erhoben

Erstveröffentlicht: 
16.12.2016

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen drei Männer im Alter von 24, 32 und 38 Jahren Anklage im Zusammenhang mit Angriffen gegen Ausländer auf dem Sommersonnenwendfest am 18. Juni 2016 im Neustädter Ortsteil Polenz erhoben. Die drei gingen mit unglaublicher Brutalität gegen drei aus Bulgarien bzw. Rumänien stammende Gäste des Festes vor.

 

Dresden/Neustadt. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen drei Männer im Alter von 24, 32 und 38 Jahren Anklage im Zusammenhang mit Angriffen gegen Ausländer auf dem Sommersonnenwendfest am 18. Juni 2016 im Neustädter Ortsteil Polenz erhoben. Die drei gingen mit unglaublicher Brutalität gegen drei aus Bulgarien bzw. Rumänien stammende Gäste des Festes vor. Der 32-Jährige hatte im Festzelt nicht nur den Hitlergruß gezeigt und „Sieg heil“ bzw. „Heil Hitler“ gerufen, sondern einem bulgarischen Gast unvermittelt mit der Faust gegen die Halsschlagader geschlagen, wodurch der Bulgare bewusstlos wurde.

 

Dann schlug der 32-Jährige einem weiteren bulgarischen Gast mit der Faust und mindestens dreimal mit einem schweren Bierhumpen gegen den Kopf, obwohl das Opfer bereits wehrlos am Boden lag. Es erlitt u.a. eine Mittelgesichts- und eine Frontobasisfraktur sowie mehrere Platzwunden.

 

Des Weiteren schlugen zwei der Beschuldigten auf einen rumänischen Gast ein. Als das Opfer zu Boden ging, traten der 32-Jährige und der 24-Jährige mit ihrem Schuhen auf den Rumänen ein. Einer der Beschuldigten hob das Opfer schließlich hoch, hielt es fest, und der andere trat mehrfach mit dem Knie gegen Oberkörper und Gesicht des Mannes. Zudem wurde der Rumäne, der erhebliche Verletzungen erlitt, auf übelste Weise beschimpft. Der 38-jährige Beschuldigte hielt unterdessen andere davon ab, dem Opfer zu helfen. Auch er schrie später auf dem Festplatz laut „Sieg Heil“.

 

Dem 32-Jährigen wird versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung, den beiden anderen Beschuldigten gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Zudem müssen sich der 32-Jährige und der 38-Jährige wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten, teilte am Freitag die Staatsanwaltschaft Dresden mit.