Drei Jahre Phantomjagd

Erstveröffentlicht: 
16.12.2016

Sächsische Behörden überwachten und observierten Antifaschiten

 

Von Markus Bernhardt

 

Drei Jahre ermittelten die sächsischen Stafverfolgungsbehörden gegen 14 Leipziger, denen vorgeworfen worden war, Mitglieder einer »kriminellen Vereinigung« zu sein, die Übergriffe auf Neonazis verübt haben soll. Die Verfahren wurden Ende Oktober eingestellt. Im nachhinein offenbart nun die Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Landtag, mit welchen Methoden die Ermittler vorgingen.

 

Die Behörden hatten die betroffenen Antifaschisten auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Dresden seit dem 13. November 2013 mittels des Paragraphen 129 StGB im Visier. Dieser ermöglicht es den Ermittlungsbehörden, schwere Grundrechtseingriffe bei Beschuldigten vorzunehmen. So wurden bei neun der Neonazigegner Telefonüberwachungsmaßnahmen angestoßen. Hinter dieser Zahl verbergen sich jedoch auch »überwachte Anschlüsse von unbeteiligten Dritten, die die Überwachung der Telefonate mit mehreren Beschuldigten beinhalten«, monierte die sächsische Abgeordnete Juliane Nagel (Die Linke) am Mittwoch. Nagel hatte die Anfrage an die Staatsregierung gestellt, um die Überwachungs- und Kriminalisierungstrategie zu thematisieren. Die Antwort darauf brachte außerdem ans Licht, dass vier Personen über mehr als drei Monate observiert worden waren. Beweise für die Beschuldigungen fanden die Ermittler trotzdem nicht. Daher mussten die Ermittlungsverfahren schließlich gestoppt werden.

 

Das Verfahren zeigt ein weiteres Mal, wo und wie die sächsischen Behörden ihre Prioritäten legen: Gegen Linke werden alle verfügbaren Geschütze aufgefahren, ob willkürliche Beschuldigungen oder eben maßlose Ermittlungsmaßnahmen«, kritisierte Nagel und erneuerte ihre Forderung nach Abschaffung des Paragraphen 129 StGB, »der sich ein weiteres Mal als reiner Ermittlungsparagraph« erwiesen habe.