Gesetz zur Prostitution in Sachsen – Umsetzung klemmt

Erstveröffentlicht: 
14.12.2016

Knapp sieben Monate vor Inkrafttreten des Prostituierten-Schutz-Gesetzes im Freistaat ist noch immer nicht klar, welches Ministerium eigentlich für die Umsetzung zuständig sein wird.

 

Der Bund will mehr Licht ins Rotlichtmilieu bringen und hat ein Prostituierten-Schutz-Gesetz erlassen. Es soll Prostituierte vor Gewalt und Ausbeutung schützen, den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen verhindern, zugleich schreibt es eine Anmeldepflicht vor. Doch knapp sieben Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli kommenden Jahres ist im Freistaat noch immer nicht klar, welches Ministerium eigentlich für die Umsetzung zuständig sein wird. Das geht aus einer Antwort von Gleichstellungsministerin Petra Köpping (SPD) auf eine Anfrage der Grünen hervor. Man müsse sich noch zwischen den Ressorts abstimmen, teilt sie mit.

 

Mit der Umsetzung des Gesetzes müsse unverzüglich begonnen werden, fordert Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag. Prostituierte, Bordellbetreiber und auch Kommunen bräuchten endlich Klarheit. Die Mitarbeiter in den künftigen Behörden müssten geschult werden. „Auch muss schleunigst geklärt werden, wie die sowieso schon völlig überlasteten Gesundheitsämter die Beratung vornehmen sollen“, so die Abgeordnete. Und wie hoch der Ausgleich des Landes für die Kommunen ausfallen wird.

 

Da es bislang keine Anmeldepflicht gibt, fehlen auch verlässliche Zahlen, wie viele Prostituierte in Sachsen arbeiten. Katja Meier von den Grünen geht von landesweit 2500 bis 3000 Prostituierten aus. Davon jeweils rund 600 in den Städten Dresden und Leipzig. Die Zahl für die Elbestadt wird von der Arbeitsgruppe Prostitution des Dresdner Gesundheitsamtes bestätigt: Sie rechne mit rund 500 Frauen und 80 bis 100 Männern in dem Gewerbe, sagt Sozialarbeiterin Sybille Homt. 

 

Gesetz sieht Anmeldepflicht vor


Homt steht genau wie die Grüne Meier dem Gesetz sehr kritisch gegenüber. Bislang seien in Dresden Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen durch die genannte Arbeitsgruppe anonym und kostenfrei beraten und untersucht worden. Künftig gehe das nicht mehr. Denn das Gesetz verlangt eine Anmeldepflicht für das Gewerbe. Alle zwei Jahre haben sich Prostituierte bei den Behörden zu melden. Einmal im Jahr müssen sie zum Gesundheitsamt. Für 18- bis 21-Jährige gelten noch kürzere Intervalle. Es sei kaum zu erwarten, dass sich die Prostituierten hier wirklich zu ihrer Lage äußern, wie sich das der Gesetzgeber erhofft. „Es ist schon viel Vertrauen nötig, bis Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter über ihre Verhältnisse oder sogar über ihre Zwangslagen sprechen“, meint Meier von den Grünen. Sie vermutet, dass viele aus Sorge vor weiterer Stigmatisierung die Anmeldepflicht umgehen und in die Illegalität abtauchen. Das mit dem Gesetz verbundene Ziel, für mehr Transparenz und Sicherheit in der Branche zu sorgen, werde konterkariert.

 

Deshalb fordern die Grünen zwei unabhängige, also nicht bei den Gesundheitsämtern oder anderen Behörden angesiedelte  Beratungsstellen für die in der Prostitution tätigen Personen – eine in Leipzig und eine in Dresden. Diese sollen zu Themen wie Schulden, Suchtmittelkonsum, Krankenkassenpflicht oder Steuern beraten, aber auch aufsuchend tätig sein. In den meisten anderen westdeutschen Bundesländern und Berlin gebe es solche Beratungsstellen bereits.

 

Andreas Dunte