[IBK] Fundis, ihr könnt uns immernoch 1000x kreuzweise! (Neuer Termin am 24. Februar!)

Aufruf zur Solidarität mit den angeklagten Aktivist*innen. Kommt zum Prozess am 24. Februar!

Am 14. November 2015 wurde von den fundamentalistischen und klerikalfaschistischen Abtreibungsgegner*innen „Jugend für das Leben“ eine „Lichterkette für Ungeborene“ in Innsbruck veranstaltet. 30-40 Fundis versammelten sich vor der Schwarz-Mander-Kirche, um Frauen das Recht auf Selbstbestimmung über ihren Körper mit Transpis, Sprüchen und Reden nach dem Motto „Heilung ist auch nach der Abtreibung möglich“, „Ein Viertel unserer Generation fehlt“ oder „Es gibt niemanden, dessen Herz so gebrochen ist, wie die Herzen der Frauen nach Abtreibung“ abzusprechen. Diese Hetze gegen die Selbstbestimmung von Frauen blieb nicht unkommentiert.

 

Zirka 30 Menschen versammelten sich vor den fackeltragenden Fundis, um gegen die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu demonstrieren. Es wurden Transpis hochgehalten, Parolen gerufen und umgedichtete Lieder gesungen. 

 

Als die Fundis sich bei den Bullen beschwert hatten, rückte eine Spezialeinheit an, um die „linksradikalen Gegner“ zum Schweigen zu bringen. Diese versuchte die Gruppe zurückzudrängen, wobei zwei Personen hinfielen und sich die Bullen sofort auf sie stürzten. Die beiden wurden über die Straße gezerrt, hinter einem Polizeibus am Boden fixiert und in Handschellen zur Wache gebracht. Bei zwei weiteren Personen wurde die Identität festgestellt, eine davon wurde ebenfalls festgenommen. 

 

Obwohl die Polizei den Demonstrant*innen durch ihr Einschreiten so schnell wie möglich das Wort verbieten wollte, blieben die Aktivist*innen standhaft und ließen sich nicht einschüchtern. 

 

Daraufhin folgte eine Verwaltungsstrafe von 200€ für eine Aktivistin, außerdem steht allen vier eine Gerichtsverhandlung am 13. Oktober am Bezirksgericht Innsbruck wegen Störung einer Versammlung (§ 285 StGB) und Herabwürdigung religiöser Lehren (§ 188 StGB) bevor. Wie hoch das Strafausmaß im Falle einer Verurteilung ausfallen wird, kann momentan noch niemensch sagen. Dazu kommen noch die Anwaltskosten. 

 

Da die angeklagten Aktivist*innen diese Summe nicht alleine stemmen können, rufen wir zur Solidarität auf. Unterstützt die Aktivist*innen mit Spenden, erzählt den Fall weiter und schmeißt Solipartys! 

 

Spendenkonto:

IBAN: AT57 4666 0100 0001 1941 | BIC: SVIEAT21XXX | 

Empfängername: Rote Hilfe | Verwendungszweck: „Pro Choice“

 

Kommt alle am 24.02. (um 8:15 Uhr im Verhandlungssaal 1, Bezirksgericht IBK) zum Gerichtsprozess und zeigt, dass feministischer Protest gerechtfertigt ist! 

Lassen wir uns im Kampf um Selbstbestimmung nicht einschüchtern!  

 

Kein Gott, kein Staat, kein Patriarchat!

Für eine emanzipatorische und befreite Gesellschaft!