Feuer in ehemaligem Husarenhof Brand im Bautzener Asylheim: Hohe Haftstrafen wegen Widerstands gegen Polizei

Erstveröffentlicht: 
28.11.2016

Das Feuer in einer geplanten Flüchtlingsunterkunft in Bautzen hatte Anfang des Jahres für Empörung gesorgt. Zwei Männer wurden nun zu Haftstrafen verurteilt, weil sie Widerstand gegen Polizisten leisteten und so die Löscharbeiten behinderten. Wer den Brand gelegt hat, ist aber noch immer unklar.

 

Vor Gericht geben sie sich kleinlaut. Blass sitzen die Angeklagten zwischen ihren Verteidigern im Raum 128 des Bautzener Amtsgerichts. Die Beine wippen nervös. Den beiden 21-Jährigen wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei den Löscharbeiten an einer noch unbewohnten Flüchtlingsunterkunft in Bautzen vorgeworfen. Doch das ist nur einer von mehreren Anklagepunkten. Auf der Liste stehen unter anderem auch gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung und Sachbeschädigung.

 

Das Gericht sah eine Vielzahl von Delikten als erwiesen an und verhängte auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Montag hohe Jugendstrafen. Die Verurteilten müssen für zweieinhalb beziehungsweise drei Jahre in eine Strafanstalt. „Wenn man ständig neue Straftaten begeht, muss man irgendwann mit den Konsequenzen rechnen“, sagte Jugendrichter Manfred Weisel. Die Staatsanwältin sagte, „den Angeklagten sind Regeln und Normen egal. Ich sehe einen erzieherischen Bedarf, um etwas gerade zu rücken“.

 

Das Großfeuer am 21. Februar 2016 in dem geplanten Asylbewerberheim „Husarenhof“ sorgte bundesweit für Schlagzeilen, auch wegen der Behinderung der Löscharbeiten. Wer den Brand gelegt hat, ist bisher unklar. Dazu laufen derzeit noch die Ermittlungen bei der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden.

 

Die Angeklagten hatten am ersten Verhandlungstag eingeräumt, sich in der Brandnacht im Gefahrenbereich des brennenden Gebäudes aufgehalten zu haben. Ansonsten machten sie bei der Vernehmung Erinnerungslücken aufgrund ihres Alkoholkonsums geltend. Die Zeugen der Polizei und Feuerwehr sagten aus, dass die Angeklagten dem mehrfachen Platzverweis im Gefahrenbereich nicht nachgekommen seien. Dabei sollten sie den Ort verlassen, um sich selbst in Sicherheit zu bringen. 

 

Gegen Polizeibeamte vorgegangen


Denn vom Dach fielen nach übereinstimmenden Aussagen brennende Dachziegel. Die Gefahren sahen die jungen Männer wohl nicht: Sie sollen gegenüber den Polizisten verbal ausfällig und handgreiflich geworden sein, teilweise mussten sie mit Handfesseln am Boden fixiert werden. Ein Feuerwehrmann sagte: „Einer ist einer Polizistin von hinten auf den Rücken gesprungen. Den habe ich ihr vom Kreuz genommen.“ 

 

Jugendrichter Weisel wies darauf hin, dass die Situation am „Husarenhof“ nicht wegen der Störung der Feuerwehrarbeiten eskaliert sei, sondern weil die Angeklagten dem Platzverweis der Polizei nicht nachgekommen seien. „Sie sind gegen Polizeibeamten vorgegangen und das strafbar“, sagte er. Maßgeblich für das hohe Strafmaß waren für ihn und Staatsanwaltschaft jedoch die teils schweren anderen Straftaten sowie der Bruch alter Bewährungsauflagen. 

 

Die Staatsanwältin sagte, die Beschuldigten hätten sich quer durchs Strafgesetzbuch gearbeitet und seien immer mehr abgeglitten. Ein Angeklagter räumte ein, dass er unter Alkoholeinfluss Aggressionsprobleme habe. Er kündigte an, einen Alkoholentzug machen zu wollen und sich eine Arbeit zu suchen. Hinter dem anderen Angeklagten liegt bereits ein Entzug. Er will sich jetzt in eine Langzeittherapie begeben. Dies sei auch im Strafvollzug möglich, sagte Weisel. 

 

Ein dritter Beschuldigter, der allerdings nicht wegen des Geschehens am Husarenhof angeklagt war, kam in dem Prozess mit einem blauen Auge davon. Er erhielt eineinhalb Jahre auf Bewährung. Nach einem weiteren Bautzener im Husarenhof-Fall lässt das Gericht mittlerweile per Haftbefehl fahnden. Dieser Heranwachsende wird sich später wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen. Gegen das Urteil können die Beschuldigten innerhalb einer Wochen Rechtsmittel einlegen.