Die AfD im Südwesten kommt nicht zur Ruhe. Ein Landtagsabgeordneter beschimpft Politiker, drei weitere vertreten ähnliche Auffassungen wie die „Reichsbürger“.
Nach der Spaltung und Wiedervereinigung der AfD-Landtagsfraktion und dem Fraktionsaustritt des antisemitischen Abgeordneten Wolfgang Gedeon steht die rechtspopulistische Partei in Baden-Württemberg nun vor ihrem nächsten Problem: Sie muss abermals über einen Abgeordneten diskutieren, dessen Verhalten sogar nach Maßstäben der AfD nicht tolerabel ist. Es geht um Stefan Räpple, der als Beruf „Hypnotiseur“ angibt. Schon zu Zeiten, als Bernd Lucke noch AfD-Bundesvorsitzender war, wurde Räpple von gemäßigten Kräften als problematisch beschrieben.
In der Landtagssitzung am 9. November beschimpfte Räpple die Abgeordneten von CDU, SPD, Grünen und FDP als „Volksverräter“, in Interviews rechtfertigte er diese Entgleisung am darauffolgenden Donnerstag, weil diese Parteien Versprechungen machten, die sie nicht einhielten. Der CDU-Abgeordnete Willi Stächele sprach von wiederholten „ehrverletzenden politischen Äußerungen“ Räpples, Parlamentspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) erteilte dem AfD-Abgeordneten einen Ordnungsruf.
Meuthen verweigert Stellungnahme
Weil Räpples Verhalten auch in der AfD-Fraktion umstritten ist, soll es im Anschluss an die Parlamentssitzung in einem Verfügungsraum des Landtags zwischen Räpple und dem AfD-Abgeordneten Stefan Herre, wie berichtet, zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung gekommen sein.
Am Dienstag diskutierte die AfD-Fraktion nun darüber, wie und ob sie Räpples Verhalten ahnden sollte. Ein Fraktionsausschluss hat die AfD durch ihre neue Fraktionssatzung außerordentlich erschwert: Erforderlich wäre hierfür eine Dreiviertelmehrheit. Bei der Diskussion über die nach Darstellung von Fachleuten eindeutig antisemitischen Thesen Gedeons kam in der Fraktion noch nicht mal eine Zweidrittelmehrheit für den Ausschluss des Abgeordneten zustande.
Der Fraktionsvorsitzende Jörg Meuthen weigerte sich, zu den Vorwürfen gegen Räpple Stellung zu nehmen, er verwies auf eine Pressemitteilung. Die folgte am Nachmittag: „Die lautstarke Diskussion zwischen den Beteiligten nahm unangemessene Formen an. Die Fraktion hat angemessene, geeignete Maßnahmen gegen Herrn Stefan Räpple eingeleitet. In Umlauf gebrachte Gerüchte, es sei zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen, haben sich nicht bestätigt. Weitere Stellungnahmen dazu wird die Fraktion nicht abgeben.“ An welche Maßnahmen gedacht ist, teilte die AfD nicht mit. Nach Information dieser Zeitung hat es die tätliche Rangelei gegeben.
Stefan Räpple suchte am Dienstag Zuflucht im Abgeordnetenzimmer des fraktionslosen Abgeordneten Wolfgang Gedeon. Dass er offenbar zu den Unterstützern Gedeons in der Fraktion gehört, dass er dessen Schriften nicht für antisemitisch hält und dies auch mehrfach geäußert haben soll, ist seit längerem bekannt. Befragen kann man ihn nicht, weil er nach eigener Auskunft mit deutschen „Mainstreammedien“ nicht spricht.
In den Reihen der AfD-Fraktion gibt es mittlerweile einen „Whistleblower“, der über die Vorgänge in der Partei und der Fraktion regelmäßig berichtet. Nach Darstellung des „Whistleblowers“ soll Räpple die Präambel der neuen Fraktionssatzung nicht unterzeichnet haben, obwohl diese Erklärung nur eine halbherzige Distanzierung von Gedeon und dessen Thesen enthält.
In der Erklärung heißt es: „Die Mitglieder der bestehenden Fraktionen sind zur Erkenntnis gelangt, dass das Abstimmungsverhalten einzelner Abgeordneter am 5.07.2016 in keiner Weise mit Antisemitismus in Verbindung zu bringen ist, sondern der Grund im Protest gegen eine gefühlte Einschränkung der Meinungsfreiheit begründet war. In der Partei sowie in der Fraktion haben Rassismus und Antisemitismus keinen Raum.“
Ideologische Gemeinsamkeiten zu „Reichsbürgern“
Durch die gleiche Quelle ist auch ein Antrag für den nächsten AfD-Bundesparteitag bekanntgeworden, in dem die Landtagsabgeordneten Räpple, Carola Wolle und Christina Baum fordern, dass im „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ ein „vollständiger Abbau jeder bestehenden besatzungsrechtlichen Ordnung in Bezug auf Deutschland“ angestrebt wird. Artikel 23 des Grundgesetzes, der die Mitgliedschaft in der Europäischen Union regelt, soll zudem gestrichen werden. Die drei Landtagsabgeordneten vertreten damit ähnliche Auffassungen wie die „Reichsbürger“, die Deutschland nicht für einen souveränen Staat halten.
Der AfD-Landtagsabgeordnete Heinricht Fiechtner sagte, er kenne den Antrag nicht, es sei ja bekannt, dass die Bundesrepublik kein souveräner Staat sei. „Das hat Herr Schäuble schon im Jahr 2010 gesagt.“
An diesem Wochenende will die AfD auf einem mitgliederoffenen Landesparteitag in Kehl die Kandidaten für die Bundestagswahl nominieren. Es wird befürchtet, dass der rechtsextrem agierende Freiburger Anwalt Dubravko Mandic für Listenplatz drei kandidieren könnte. Fiechtner sagte, er wolle ebenfalls für den Bundestag kandidieren, denn in Berlin werde über die wichtigen Themen entschieden. „I want to make Germany proud again“, sagte er in Anspielung auf den künftigen amerikanischen Präsidenten Donald Trump.