Sachsen plant keine Meldepflicht für „Reichsbürger“

Erstveröffentlicht: 
07.11.2016

In Thüringen sollen die Landkreise und großen Städte dem Verfassungsschutz Personen melden, die als sogenannte „Reichsbürger“ aufgefallen sind. In Sachsen besteht eine solche Verpflichtung nicht – und sie ist laut Innenministerium derzeit auch nicht in Planung.

 

Dresden. Auf welche Weise können die Aktivitäten der selbsternannten „Reichsbürger“ besser kontrolliert werden? In Thüringen sollen entsprechend auffällige Personen dem Verfassungsschutz gemeldet werden. Das geht aus einer aktuellen MDR-Umfrage hervor. In Sachsen, wo Innenminister Markus Ulbig (CDU) am Freitag eine härtere Gangart angekündigt hatte, ist dieses Vorgehen noch nicht geplant. Eine gänzliche Weiterleitung sämtlicher Erkenntnisse an Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen werde derzeit nicht angeregt, erläutert Patricia Vernhold, Pressereferentin beim sächsischen Innenministerium, auf Anfrage von LVZ.de.

 

Nach Aussage von Vernhold prüft das LfV Sachsen kontinuierlich, ob einzelne Gruppierungen die staatliche Existenz in Deutschland oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung zerstören wollen. Dann sei die Schwelle zum Extremismus erreicht. Und dann könne die Behörde auch aktiv werden. Entsprechende Hinweise würden jederzeit entgegen genommen und ausgewertet, so Vernhold. Die Behörde verfüge allerdings über keine ausreichenden Belege, dass die gesamte „Reichsbürgerszene“ tatsächlich extremistische Bestrebungen verfolge. 

 

„Reichsbürger“ in Sachsen


Die Bezeichnung „Reichsbürger“ ist ein Sammelbegriff für Personen und Gruppen, die die staatliche Ordnung in Deutschland nicht anerkennen. Sie leugnen die Existenz der BRD und glauben an einen Fortbestand des „Deutschen Reiches“, zumeist in den Grenzen von 1937. Mitte Oktober hatte ein „Reichsbürger“ bei einer Schießerei in Mittelfranken einen Polizisten tödlich verletzt.

 

In Sachsen agieren nach Einschätzung des LfV hauptsächlich lose Zusammenschlüsse, die sich über das Internet organisieren und austauschen. Zielgerichtetes politisches Handeln werde grundsätzlich bezweifelt. Die meisten Aktivitäten von „Reichsbürgern“ seien unter polizei- und ordnungsbehördlichen Gesichtspunkten von Bedeutung. Gleichwohl sollen einzelne Anhänger durchaus Bezüge zur rechtsextremen Szene aufweisen.

 

Innenminister Ulbig hatte am Freitag gegenüber LVZ.de betont, „Reichsbürger“ stärker durch den Verfassungsschutz beobachten lassen zu wollen. Außerdem forderte er ein Waffenverbot sowie Einschnitte bei den Sozialleistungen. Derzeit gibt es Hinweise darauf, dass drei sächsische Polizisten Kontakte zu mutmaßlichen „Reichsbürgern“ haben. Am Mittwoch will sich der Landtag in Dresden mit dem Thema auseinandersetzen.