Schickt Dresden PEGIDA an den Stadtrand?

Erstveröffentlicht: 
26.10.2016

Dresden - In München blieb eine Beschwerde der PEGIDA-Bewegung gegen Versammlungsauflagen der Stadt weitgehend ohne Erfolg. Jetzt prüft die Dresdner Stadtverwaltung, ob die dortige Regelung Vorbild für Sachsens Landeshauptstadt sein könnte.

 

Dem schob Ralf Lübs, Chef des Dresdner Ordnungsamtes, einen Riegel vor: „Wir sind eine Versammlungsbehörde und keine Versammlungsverhinderungsbehörde.“ Zudem seien die Voraussetzung in München andere.

 

Dort hat PEGIDA ein Jahr im voraus tägliche Veranstaltungen am immer selben zentralen Ort in der Stadt angemeldet. Das schränkte die Stadt München stark ein. Demnach muss PEGIDA-München regelmäßig die Orte wechseln. Diese Entscheidung wurde vor Gericht bestätigt, allerdings darf PEGIDA auch nach dem Urteil in zweiter Instanz täglich (an unterschiedlichen zentralen Orten) demonstrieren.

 

Immerhin: „Das Münchner Urteil hat aber erstmals gezeigt, dass Handelsinteressen und Anwohner überhaupt berücksichtigt werden können. Das kann auch für Dresden wichtig werden“, so Lübs. Dabei reiche allerdings nicht ein gefühlter Rückgang im Einzelhandel, dieser müsse vielmehr konkret belegt werden.